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Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Sprachmittlungen/Dolmetscherleistungen und Schriftübersetzungen für diverse Stand- und Dienstorte der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen · Braunschweig · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Für die LAB NI soll eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen für die Stand- und Dienstorte ausgeschrieben und vergeben werden. Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich werdenden Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen wird eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern über Dolmetscher-leistungen in Wort und/oder Schrift für die Stand- und Dienstorte geschlossen (primär, sekundär und tertiär). Die Erledigung eines Einzelauftrages obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hat). Nur, falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.22 dieser Leistungsbeschreibung. Durch die Einzelbeauftragung wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem zur Erbringung der Sprachmitt-lungen und Schriftübersetzungen zur Verfügung gestellten Personal des jeweiligen Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet. Jeder Stand-, Dienstort bzw. jede Außenstelle enthält ein eigenes Los wie folgt: Los 1 - Standort Oldenburg, Klostermark 70 - 80, 26135 Oldenburg Los 2 - Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück Los 3 - Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstraß
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Auf Grund einer eingegangenen Rüge wurde die Angebotsfrist vom 09.02.2026, 10:00 Uhr, auf den 16.02.2026, 10:00 Uhr, verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Vergabe einer Mehrpartner-Rahmenvereinbarung für Sprachmittlungs- und Schriftübersetzungsleistungen für verschiedene Standorte der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf die drei wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl aus allen Positionen des Angebotsvordruckes erhält den Zuschlag. Dabei wird der Bieter mit der der höchsten Gesamtpunktzahl aller Positionen des Angebotsvordrucks der primäre Vertragspartner, der Bieter mit der zweithöchsten Gesamtpunktzahl aller Positionen des Angebotsvordrucks der sekundäre Vertragspartner und der Bieter mit dem dritthöchsten Gesamtpunkt-zahl aller Positionen des Angebotsvordrucks der tertiäre Vertragspartner (zur Reihenfolge der späteren Beauftragung s.o. Ziffer 1.3). Sollten weniger als drei wertbare Angebote vorliegen, wird der Rahmenvereinbarung nur mit zwei bzw. bei nur einem wertbaren Angebot nur mit einem Vertragspartner geschlossen. Bei Angebotsgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der das niedrigste Angebot für Pos. 1 abgegeben hat. Bei Preisgleichheit für Pos.1 entscheidet das Los. Die Gewichtung des Gesamtpreises erfolgt wie folgt: Los 1: (siehe Ziffer 1.3) Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 2: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 3: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 4: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 5: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte), davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 15 % = 150 Punkte Pos. 3 = 15 % = 150 Punkte Pos. 4 = 10 % = 100 Punkte Los 6: Pos. 1: 100 % = 1000 Punkte Los 7: Pos. 1 = 100 % = 1000 Punkte Die Punktevergabe für alle Lose zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen gewichteten Positionen gemäß des Angebotsvordruckes. Die angebotenen Preise werden je Position, wie vorab dargelegt, gewichtet. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote pro Position ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. Durch Addition der erreichten Punkte pro Positionen wird die Gesamtpunktzahl errechnet. Das Angebot mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Bei einer preislichen Abweichung von mehr als 100 % erhält der Bieter für die Position 0 (Null) Punkte. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Preisposition 540 von 600 möglichen Punkten. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11 dieser Leistungsbeschreibung genannten Kriterien abgegeben wurden, er-folgt wie nachstehend beschrieben: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 24. April 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokumente "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7, 8, 9, und 12 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Des Weiteren hat der Bieter einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Ge-werbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung- die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er für die Lose 1 bis 7 über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter für die Lose 1 - 7 jeweils eine bis drei Referenzen über eine vergleichbare Tätigkeit des Unternehmens aus den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Diese Angaben sind im Vordruck - Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - vorzunehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 16.02.2026 Auf Grund einer eingegangenen Rüge wurde die Angebotsfrist vom 09.02.2026, 10:00 Uhr, auf den 16.02.2026, 10:00 Uhr, verlängert. aktuell
- Frist 09.02.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 91 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (8) Acolad Germany GmbH · AlphaLing GmbH · dolspot eG · Gi-Tec Service · LingoA&A Sprachendienste UG · Sprachvermittler24 · StarDE Consulting · Unilyne GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 21 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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