Waldinventur Sachsen 2027 (WISA)
KI Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Dienstleistungen zur Datenerhebung für die Waldinventur Sachsen 2026 (WISA).
ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts · Erfurt · Thüringen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts beabsichtigt die Vergabe von Leistungen im Rahmen der permanenten Betriebsinventur im Staatswald sowie die Erhebung von Inventur- und Planungsdaten mit der Erstellung von Betriebsplänen gem. § 20 ThürWaldG im Körperschaftswald. Weiterhin ist die Vergabe von Leistungen im Rahmen der Waldbiotopkartierung im Privatwald vorgesehen.
Im Staatswald ist im Rahmen der permanenten Betriebsinventur in den Forstämtern Neustadt, Saalfeld-Rudolstadt, Finsterbergen und Weida der Flächenbegang auf einer Fläche von ca. 23.558 ha, im Forstamt Weida eine Kontrollstichprobeninventur mit der Aufnahme von ca. 2.133 Inventurpunkten durchzuführen.
Im Körperschaftswald erfolgt die Erfassung von Inventur- und Planungsdaten mit der Erstellung von Betriebsplänen (Forsteinrichtung im Körperschaftswald) auf einer Fläche von voraussichtlich ca. 7.847 ha in den Forstämtern Neustadt, Gehren, Saalfeld-Rudolstadt und Heldburg inkl. kleineren Betriebsteilen in Schönbrunn, Kaltennordheim, Jena-Holzland, Schleiz und Neuhaus.
Die Waldbiotopkartierung im Privatwald wird auf einer Fläche von voraussichtlich ca. 17.035 ha im Forstamt Finsterbergen durchgeführt.
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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KI Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Dienstleistungen zur Datenerhebung für die Waldinventur Sachsen 2026 (WISA).
KI Die Ausschreibung betrifft die Aktualisierung von Managementplänen für Natura2000-Gebiete im Teilbereich Wald.
KI Gesucht wird ein Unternehmen zur arbeitsmedizinischen Betreuung der Beschäftigten der ThüringenForst - AöR.
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