AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Schülerbeförderung und Schülerspezialverkehr für verschiedene Schulen im Stadtgebiet Heinsberg im Schuljahr 2026/2027
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Heinsberg, Heinsberg
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
- Frist (Submission)
- 06.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60130000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Geschätzter Wert
- 189.959 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.). — Die Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.). — Die Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.). — Die Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.). — Die Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.). — Die Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.). — Die Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.).
Lose
7 Lose (max. 7 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 02.09.2026
- Ende
- 16.07.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.08.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.