AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.05.2026 22:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c435f3f8-bc3f-45a0-b546-bf96fdb73390/

Kläranlage Aurich-Haxtum, Räumung von vier Vererdungsbeeten und Entsorgung des vererdeten Klärschlamms

Notice-ID: c435f3f8-bc3f-45a0-b546-bf96fdb73390 · Procedure-ID: 46a3fc75-5d6d-4b6f-a650-db9248a244b4

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Aurich, Aurich
Veröffentlicht
10.12.2025
Frist (Submission)
08.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90513600 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausgeschrieben und Vertragsgegenstand ist die Dienstleistung zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen landwirtschaftlichen Verwertung der Klärschlammerde (Abfallnummer 1908005) der Kläranlage Aurich in den vom Auftragnehmer genannten Ausbringregionen und die Räumung der Vererdungsbeete mit den Hauptleistungen und Übernahme, Wiegen, Lagerung und Transport der Schlämme von der Kläranlage zum Zwischenlager und zum Ort der landwirtschaftlichen Verwertung, inklusive Erstellung aller Nachweise und Dokumentationen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2026
Ende
28.02.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
7 Wochen
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).