AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/c43675c2-21d2-4cff-8371-aa45eb1a0ca8) · Abgerufen am 12.10.2026 14:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c43675c2-21d2-4cff-8371-aa45eb1a0ca8/

Pflege und Weiterentwicklung "Portal LaWi" für die hessische Landwirtschaftsförderung (Los 4)

Notice-ID: c43675c2-21d2-4cff-8371-aa45eb1a0ca8 · Procedure-ID: 21b89396-6d1e-4acb-bded-6c35363acf5a

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbank Hessen Thüringen-Girozentrale (Helaba), Frankfurt am Main
Veröffentlicht
08.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72200000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es werden IT-Dienstleistungen sukzessive in sechs Losen vergeben. Vorliegend betroffen sind allein die Leistungen zu Los 4 – Pflege und Weiterentwicklung „Portal LaWi“ für die hessische Landwirtschaftsförderung. Wesentlicher Bestandteil ist die Pflege und Weiterentwicklung des zentralen Online-Portals für die Antragsstellung durch die Landwirte. Das Portal stellt eine benutzerfreundliche Oberfläche zur Erfassung, Validierung und Statusverfolgung der Anträge zur Verfügung. Sämtliche Leistungen sind auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung und mithin erst auf gesonderten Abruf/Einzelauftrag hin zu erbringen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
]init[ AG für digitale Kommunikation
Vertragsabschluss
15.09.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).