AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.07.2026 22:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c43dcc3a-ef12-45c7-8a63-fa6e9f4b501c/

Fliesenarbeiten - Erweiterungsneubau, GS Beethovenstraße

Notice-ID: c43dcc3a-ef12-45c7-8a63-fa6e9f4b501c · Procedure-ID: bf87cf5c-56b0-463e-abe5-27d0c1ebf8eb

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Delmenhorst, Delmenhorst
Veröffentlicht
06.05.2026
Frist (Submission)
23.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Neubau einer Sporthalle mit Fachklassen und Mensa. Der Leistungsumfang beinhaltet die Fliesenarbeiten im Boden- und Wandbereich im Innenbereich vom Erd- und Obergeschoss sowie die Abdichtungsarbeiten entsprechend der unterschiedlichen Wassereinwikrungsklassen. Eine Ausführungsbeschreibung für die Materialien und deren Verarbeitung wird bereitgestellt, die detaillierte Anforderungen an Oberfläche, Abmessungen, Materialzusammensetzung und technische Eigenschaften definieren. Die Ausführung muss den einschlägigen Normen und Vorschriften entsprechen.

Vertragslaufzeit

Beginn
07.12.2026
Ende
06.04.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
32 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).