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Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Umsetzung des Förderprogramms „DNS der zukunftsfähigen Mobilität Digital – Nachhaltig – Systemfähig“ sowie Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit in der Forschung auf dem Gebiet des bodengebundenen Verkehrs (Nationale Kontaktstelle Verkehr)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin · Berlin
Vergabe-Ergebnis
TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Projektträgerschaft für das Förderprogramm „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ und die Nationale Kontaktstelle Verkehr.
- Das geschätzte Budget für die Jahre 2027-2029 beträgt jährlich ca. 53-54 Mio. €, mit einem Gesamtwert von 17.600.000 EUR für die ausgeschriebene Dienstleistung.
- Anforderungen umfassen die fachliche und administrative Bearbeitung von Förderungen, die Begutachtung von Skizzen und die Betreuung von Verbundprojekten.
- Der Auftragnehmer muss auch laufende Projektförderungen aus Vorjahren sowie mögliche Nachprüfungen durch EU-Institutionen bearbeiten.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren mit Dienstleistungsauftrag.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als AG beabsichtigt, einen Auftragnehmer (AN) als Projektträger mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung des Förderprogramms „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ sowie der Betreuung einer Nationalen Kontaktstelle zu beauftragen. Für das Förderprogramm und die Bewilligung von Projekten stehen in den Haushaltsjahren 2027 bis 2029 laut Finanzplan per anno jeweils ca. 53 bis 54 Mio. € an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Es ist jährlich von ca. 100 zu begutachtenden Skizzeneinreichungen und der Förderung von fünf Verbundprojekten (pro Verbundprojekt durchschnittlich 18 Zuwendungsempfänger, in Summe ca. 90 Teilvorhaben) mit einem Fördervolumen von bis zu 25 Mio. € auszugehen. Der AN übernimmt laufende Projektförderungen aus den Vorjahren aus den Förderprogrammen „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (NFST) und „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ (siehe 3.1.3 und 3.1.4 der Leistungsbeschreibung). Das Vorgänger-Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (NFST) wurde teilweise aus EU-Mittel refinanziert (Deutscher Aufbau- und Resilienzplan im Rahmen des temporären Aufbauprogramms Next Generation EU (Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)). Die letzten diesbezüglich geförderten Projekte laufen 2026 aus und werden in 2026 endadministriert. Es ist nicht auszuschließen, dass für einzelne Verbundprojekte (max. zehn) administrative Restarbeiten im Jahr 2027 erforderlich sind. Unabhängig davon kann es zudem zu Nachprüfungen durch den Europäischen Rechnungshof oder der Europäischen Kommission in den Folgejahren kommen (z.B. Audit-Prüfungen). Etwaige Aufgaben in diesem Kontext sind durch den AN zu bearbeiten.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2029
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Vergabe des Auftrags erfolgt auf Grundlage des Teils 4 (§§ 97 ff.) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Der Auftrag wird in einem Offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 i. V. m. § 65 Abs. 1 VgV vergeben. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform zu stellen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personal; Arbeitsorganisation und -abläufe; Umsetzungskonzept (50 %) nach WichtigkeitQualität
4.1.1 Personal (Gewichtung 15 %) 4.1.1.1 Unterkriterium 1: Zentrale Ansprechperson (Projektleitung), einschließlich Stellvertretung (5 von 15 %) 4.1.1.2 Unterkriterium 2: Kernteam (10 von 15 %) 4.1.2 Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 25 %) 4.1.3 Umsetzungskonzept (Gewichtung 60 %) 4.1.3.1 Unterkriterium 1: Umsetzung der Projektträgeraufgaben im engeren Sinne (25 von 60 %) 4.1.3.2 Unterkriterium 2: Umsetzung der Programmmanagementaufgaben (25 von 60 %) 4.1.3.3 Unterkriterium 3: Umsetzung der Nationalen Kontaktstelle Verkehr (10 von 60 %)
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Preis (50 %) nach WichtigkeitPreis
• Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. • Die Zusammensetzung des Angebotspreises ist in Personal-, Sach- und Nebenkosten nach den Vorgaben des Preisblattes zu untergliedern. • Im Preisblatt sind durch den Bieter zudem auch die zeitlichen Aufwände zu konkretisieren. Für die einzelnen Arbeitspakete sind dabei entsprechende Korridore im Preisblatt vorgegeben. Die Angabe des konkretisierten Aufwands durch den Bieter muss sich zwingend innerhalb der jeweils benannten Korridore befinden. Auf diese Weise wird den Bietern die Gelegenheit gegeben, Arbeitsroutinen, effiziente Arbeitsabläufe oder den Einsatz von IT-Anwendungen auch preislich im Angebot abzubilden. Über- und Unterschreitungen der jeweils benannten Korridore führen zur Nichtberücksichtigung des Angebots und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. • Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit (einschl. Optionen). Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Nettogesamthöchstpreises besteht nicht. • Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). o Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. o Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 17.600.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 82 Tage nach Fristende
Auftragnehmer TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbHZuschlagswert 14.580.000 €1 Veröffentlichung
- 06.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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