AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 18:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c446ea8f-9a8a-498a-b228-70c88abb12de/

Beschaffung Softwarelösung zur integrierten Stunden-, Raum-, Gruppen- und Dozierendenplanung sowie zur Kurseinschreibung für den Modellstudiengang Medizin

Notice-ID: c446ea8f-9a8a-498a-b228-70c88abb12de · Procedure-ID: 0274cb57-6bb9-4645-9050-8802d075d3ba

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Stammdaten

Auftraggeber
Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR, Cottbus
Veröffentlicht
02.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
48450000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung, der Betrieb und die fortlaufende Nutzungsüberlassung einer webbasierten Softwarelösung als Software-as-a-Service (SaaS) zur automatisierten Stunden-, Kurs- und Raumplanung für medizinische Studiengänge. Die Software dient der Planung, Organisation und Veröffentlichung von Lehrveranstaltungen einschließlich der Abbildung curricularer Strukturen, der Planung auf Klein- und Kleinstgruppenbasis, der Einbindung lehrender Einrichtungen sowie der integrierten Kurseinschreibung und Dozierendenplanung.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
MathPlan GmbH
Vertragsabschluss
02.06.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).