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2025-153: Neubau der Hochkettenfahrleitungsanlage auf der Düsseldorfer Straße im Bereich der Haltestelle "Kulturstraße" in Duisburg Wanheimerort
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG · Duisburg · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergeben2025-153: Neubau der Hochkettenfahrleitungsanlage auf der Düsseldorfer Straße im Bereich der Haltestelle "Kulturstraße" in Duisburg Wanheimerort🏆 Furrer+Frey Deutschland GmbH · Berlin
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Erneuerung der Oberleitungsanlage in Duisburg Wanheimerort im Zuge des Haltestellenumbaus "Haltestelle Kulturstraße". Bauherr und Zuwendungsempfänger ist die Stadt Duisburg. Die zu erbringenden Bauleistungen, werden von der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG ausgeschrieben und entsprechend der Angebotsauswertung, im Namen und auf Rechnung der Stadt Duisburg über das Vergabeportal beauftragt.
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📅 Laufzeit endet am 31.10.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 18 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Furrer+Frey Deutschland GmbH1 Veröffentlichung
- 15.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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