AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 18:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c4731c2a-5748-483a-858f-21d7c276523c/

Rahmenvereinbarung für die Leistungen Freianlagenplanung

Notice-ID: c4731c2a-5748-483a-858f-21d7c276523c · Procedure-ID: 78d7bdb7-f440-4659-8c1d-d5848429690d

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Berlin
Veröffentlicht
12.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Auftragsvolumen (Rahmen)
3.412.155 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die BIM GmbH verwaltet die städtischen Liegenschaften des Landes Berlin sowie weitere Liegenschaften der genannten öffentlichen Auftraggeber. Im Zuge dieser Verwaltung besteht regelmäßig Beschaffungsbedarf hinsichtlich vielfältiger Leistungen der Freianlagenplanung nach § 39 HOAI. Bedarf besteht hierbei hinsichtlich Planungsleistungen für Freiflächen und Freiräume sowie entsprechend gestaltete Anlagen in Verbindung mit Bauwerken oder in Bauwerken und landschaftspflegerische Freianlagenplanungen in Verbindung mit Objekten. Hierfür wird ein entsprechender Rahmenvertrag geschlossen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2026
Ende
31.01.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
TOPOS Stadtplanung Landschaftsplanung Stadtforschung GbR
Vertragsabschluss
15.10.2025
Zuschlagsentscheidung
26.09.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).