AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E74956775) · Abgerufen am 28.10.2026 06:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c4839e8f-966a-4471-b4ee-705bebb28847/

Straßenbeleuchtung

Notice-ID: c4839e8f-966a-4471-b4ee-705bebb28847 · Procedure-ID: 7452ec6d-8dce-4f8c-9a4f-e98698b8e77e

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Der Magistrat der Stadt Weiterstadt, Weiterstadt
Veröffentlicht
24.09.2026
Frist (Submission)
23.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50232100 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Netz erstreckt sich zum Zeitpunkt der Ausschreibung (6/2026) über 133,881 km Erdkabel, 50 Einspeisestellen, 2251 Beleuchtungsanlagen mit rund 2359 Leuchtpunkten. Davon werden 823 Leuchten mit Hochdruck-Natriumdampf, 23 Leuchten mit Leuchtstoff, 240 Leuchten mit LED-Plugins und 1169 mit LEDs betrieben. 104 der Leuchtpunkte (Verschiedene Leuchtenarten) sind Fahrgastunterständen und Dekorationsbeleuchtungen oder Privat zugeordnet, die nicht der Instandhaltung unterliegen. Weitere Informationen können aus den Vergabunterlagen entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).