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Zusammenschluss von Kläranlagen an der Wied und Errichtung einer vierten Reinigungsstufe
Verbandsgemeindewerke Altenkirchen-Flammersfeld · Altenkirchen · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
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Mit Schreiben vom 17.03.2025 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rhein-land-Pfalz (MKUEM) mitgeteilt, dass auf Landesebene eine Liste von 65 Kläranlagen erarbeitet wurde, für die nach dem Orientierungsrahmen des Bundes die Errichtung einer vierten Reinigungsstufe als sinnvoll erachtet wird. In dieser Liste sind sowohl die beiden „großen“ Kläranlagen der Verbandsgemeindewerke Altenkirchen-Flammersfeld – die Kläranlage Altenkirchen-Leuzbach sowie die Kläranlage Peterslahr – als auch der geplante Neubau der Kläranlage Mudenbach der Verbandsgemeindewerke Hachenburg aufgeführt. Die bestehenden Kläranlagen Mudenbach, Hachenburg und Steinebach a.d.W. sollen in der Kläranlage Mu-denbach inklusive dem Abwasser der Westerwald Brauerei Hachenburg zusammengeführt werden. Zu diesem Projekt liegen auch bereits Studien vor. Diese werden nachfolgenden als Mudenbach(neu) bezeichnet. Untersuchungen zur 4. Reinigungsstufe wurden im Zuge der Studie ebenfalls bereits mit betrachtet und liegen vor. Mit Schreiben vom 16.02.2026 hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Montabaur (SGD Nord), als Obere Wasserbehörde mitgeteilt, dass ein Zusammenschluss der Kläranlagen Mudenbach (neu), Altenkirchen-Leuzbach und Peterslahr erhebliche wirtschaftliche sowie wasserwirtschaftliche Synergieeffekte, insbesondere im Hinblick auf die Errichtung einer vierten Reinigungsstufe, erwarten lässt. Seitens der SGD Nord wird daher angeregt, einen Zusammenschluss der Kläranlagen zu prüfen und eine entsprechende Studie zu beauftragen. Die Verbandsgemeindewerke Altenkirchen-Flammersfeld sowie die Verbandsgemeindewerke Hachenburg beabsichtigen, diese Studie zu vergeben. Ziel dieser Anfrage ist es, die Rahmenbedingungen für den Leistungsumfang sowie die Kosten der Studie zu verhandeln. 1. Ziel der Untersuchung Zentrale Fragestellung der Studie ist: Ist es wasserwirtschaftlich und wirtschaftlich sinnvoll, die Kläranlagen Mudenbach (neu), Altenkirchen-Leuzba
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist eine Studie zur Zusammenführung von Kläranlagen und Prüfung einer vierten Reinigungsstufe.
- Es sind vier verschiedene Anschlussvarianten wasserwirtschaftlich und wirtschaftlich zu untersuchen.
- Die Studie soll die Rahmenbedingungen für Leistungsumfang und Kosten verhandeln.
- Verfahrensart ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Der CPV-Code 71241000 deutet auf Planungsdienstleistungen im Bauwesen hin, die hier im Kontext einer wasserwirtschaftlichen Studie angefragt werden.
Vergabe einer Studie zur Prüfung der wasserwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit eines Zusammenschlusses von drei Kläranlagen (Mudenbach (neu), Altenkirchen-Leuzbach, Peterslahr) unter Berücksichtigung der Errichtung einer vierten Reinigungsstufe.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Referenzvorstellung 55 %Qualität
Referenzvorstellung Wir bitten Sie um die Erstellung einer Präsentation, innerhalb dieser Sie eine Referenz Ihrer Wahl vorstellen. Die Referenzvorstellung erfolgt innerhalb eines Präsentationstermins (Termin voraussichtlich in der ab der KW 36 möglich). Die Präsentation sollte auf eine Dauer von 45 Minuten ausgelegt sein. Die Referenz sollte die Anforderungen, die bereits innerhalb der Eignung gestellt wurden, erfüllen. [Referenzen sind vergleichbar, wenn die Fertigstellung bis zu zwanzig Jahre (bis 01.01.2006) zurückliegen. Die Referenz muss die Durchführung von Studien im Bereich der kommunalen Abwasserbehandlung bzw. Kläranlagentechnik und den Zusammenschluss von mindestens zwei Kläranlagen oder die vergleichbare Betrachtung von Verbundlösungen beinhalten betreffen. Die Referenz muss einen Einwohnergleichwert von jeweils mind. 1.000 EW umfassen.] Die Präsentation sollte, wie folgt, aufgebaut sein: - Kurzvorstellung des eigenen Büros und der Projektleiter (nicht Wertungsbestandteil) - In Bezug auf Ihre Referenz: o Darstellung des Sachverhaltes; Ausgangssituation, o Darstellung der Lösungsmöglichkeiten inkl. Vor- und Nachteile, um die Ausgangssituation zu verbessen, o Erläuterung der letztendlichen Lösung und Darstellung der Entscheidungsgründe, o Umsetzung, o Kritische Würdigung der eigenen Referenz, - Beantwortung der Rückfragen. Die Bewertung der Präsentation erfolgt als Gesamtbewertung unter Berücksichtigung insbesondere folgender Aspekte: * Nachvollziehbarkeit und Struktur der Projektbearbeitung * Fachliche Tiefe und methodisches Vorgehen * Umgang mit komplexen wasserwirtschaftlichen Fragestellungen * Erfahrung mit Verfahren der vierten Reinigungsstufe * Erfahrungen mit komplexen Kostenvergleichsrechnungen * Übertragbarkeit auf die konkrete Aufgabenstellung * Qualität der Darstellung 4 bis 5 Punkte: Die Vorstellung des Referenzprojektes ist sehr gut strukturiert, fachlich fundiert und leicht verständlich. Die Aufgabenstellung, Variantenbildung sowie die Entscheidungsfindung werden nachvollziehbar und schlüssig dargestellt. Die methodische Herangehensweise bei Machbarkeitsstudien, Variantenvergleichen und Kostenvergleichsrechnungen wird umfassend erläutert. Komplexe wasserwirtschaftliche Zusammenhänge sowie technische und wirtschaftliche Randbedingungen werden sicher bewertet. Erfahrungen mit Verfahren der vierten Reinigungsstufe sowie mit komplexen Kostenvergleichsrechnungen werden nachvollziehbar und praxisnah dargestellt. Die Übertragbarkeit der dargestellten Erfahrungen auf die ausgeschriebene Machbarkeitsstudie wird konkret und überzeugend hergeleitet. Die Präsentation ist in sich schlüssig, fachlich klar aufgebaut und adressatengerecht aufbereitet. Rückfragen werden sicher, umfassend und überdurchschnittlich beantwortet. 2 bis 3 Punkte: Die Präsentation ist insgesamt verständlich und nachvollziehbar. Die wesentlichen Inhalte der Projektbearbeitung sowie die methodische Vorgehensweise werden grundsätzlich dargestellt. Variantenbildung, wasserwirtschaftliche Fragestellungen und Kostenvergleichsrechnungen werden zufriedenstellend erläutert, jedoch teilweise nur oberflächlich oder nicht vollständig vertieft. Erfahrungen mit Verfahren der vierten Reinigungsstufe sowie die Übertragbarkeit auf die konkrete Aufgabenstellung werden grundsätzlich dargestellt, bleiben jedoch teilweise allgemein. Die Präsentation weist kleinere fachliche oder strukturelle Schwächen auf. Rückfragen werden zufriedenstellend beantwortet. 0 bis 1 Punkte: Die Präsentation ist lückenhaft, fachlich unzureichend oder nicht nachvollziehbar aufgebaut. Wesentliche Inhalte zur Projektbearbeitung, Variantenbildung, Methodik oder wirtschaftlichen Bewertung fehlen oder werden nicht verständlich erläutert. Komplexe wasserwirtschaftliche Fragestellungen sowie Erfahrungen mit Verfahren der vierten Reinigungsstufe oder Kostenvergleichsrechnungen werden nicht ausreichend dargestellt. Eine nachvollziehbare Übertragbarkeit auf die ausgeschriebene Machbarkeitsstudie ist nicht erkennbar. Die Präsentation ist nicht schlüssig, weist erhebliche fachliche Defizite auf und Rückfragen bleiben unbeantwortet oder offen. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 multipliziert.
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Preis 30 %
Preis/Honorar Die Gesamthonorarsumme mitsamt Kalkulation ist verbindlich in die folgende Tabelle einzutragen. Hinsichtlich des Wertungskriteriums „Preis der Leistung“ erhält das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis 10 Punkte und damit die maximale Punktzahl. Die Honorarangebote werden zueinander in Beziehung gesetzt und anschließend wird ermittelt, um wie viel Prozent sich die Angebotspreise (= H_i) vom niedrigsten Angebotspreis (= H_min) unterscheiden. Dabei erhält der Quotient H_min:H_min=1 für das beste Preisverhältnis 10 Wertungspunkte. Formel Berechnung: Punkte=H_min/H_i x Punkte (10) Legende: Hmin = niedrigster Angebotspreis H_i = Honorarangebot Beispiel: 1. Honorarangebot = 5.000 € 2. Honorarangebot = 7.500 € H_min = 5.000 € 1. Honorarangebot = 5.000 € Berechnung Punkte: Punkte=5.000/5.000 x Punkte (10) = 10 Punkte 2. Honorarangebot 7.500 € Berechnung Punkte: Punkte=5.000/7.500 x Punkte (10) = 6,67 Punkte
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Qualifikation und Struktur des Projektteams 15 %Qualität
Qualifikation und Struktur des Projektteams Dieses Wertungskriterium kann innerhalb der Präsentation erläuterter werden oder gesondert. Jedenfalls müssen mit Angebotsabgabe alle erforderlichen Informationen eingereicht werden. Hinsichtlich des Wertungskriteriums „Qualifikation und Struktur des Projektteams“ werden die fachliche Qualifikation der Projektleitung sowie die Berufserfahrung der vorgesehenen Projektmitglieder bewertet. Die Projektleitung und Stellvertretung sowie die Mitglieder müssen im Teilnahmeantrag (Ziffer 8) entsprechend angegeben sein. Die Projektleitung muss durch einen Ingenieur wahrgenommen werden. Zusätzlich ist eine fachingenieurtechnische Qualifikation in den Bereichen Verfahrenstechnik und Umwelttechnik nachzuweisen. Berufserfahrung • Für die Projektleitung ist eine Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren erforderlich. • Für die Mitglieder der Projektgruppe ist eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren ausreichend. 4 bis 5 Punkte: Die Zusammensetzung des Projektteams ist sehr gut auf die Aufgabenstellung abgestimmt und fachlich überzeugend dargestellt. Die Projektleitung wird durch einen Ingenieur mit mindestens 10 Jahren einschlägiger Berufserfahrung wahrgenommen. Die erforderlichen Fachkompetenzen in den Bereichen Verfahrenstechnik und Umwelttechnik sind im Projektteam umfassend und nachvollziehbar vertreten. Die vorgesehenen Projektmitglieder verfügen über die für ihre jeweiligen Aufgaben erforderliche Qualifikation und ausreichende Berufserfahrung (= mindestens drei Jahre). Die Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind klar definiert. Vertretungsregelungen für Schlüsselpositionen, insbesondere für die Projektleitung, sind eindeutig beschrieben und gewährleisten eine kontinuierliche Projektbearbeitung. Die Teamstruktur ist schlüssig, leistungsfähig und auf die Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung optimal ausgerichtet. 2 bis 3 Punkte: Die Zusammensetzung des Projektteams ist grundsätzlich geeignet und die wesentlichen fachlichen Anforderungen werden erfüllt. Die Projektleitung verfügt über die geforderte Qualifikation und Berufserfahrung. Die erforderlichen Fachkenntnisse in den Bereichen Verfahrenstechnik und Umwelttechnik sind grundsätzlich vorhanden, werden jedoch teilweise nur allgemein oder nicht vollständig nachvollziehbar dargestellt. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Teams ist erkennbar, weist jedoch kleinere Unklarheiten auf. Vertretungsregelungen sind vorhanden, jedoch nicht vollständig ausgearbeitet oder nur teilweise beschrieben. Insgesamt erscheint die Projektorganisation geeignet, weist jedoch einzelne fachliche oder organisatorische Schwächen auf. 0 bis 1 Punkte: Die Zusammensetzung des Projektteams ist fachlich oder organisatorisch nicht ausreichend dargestellt. Die Anforderungen an die Qualifikation der Projektleitung oder die erforderlichen Fachkenntnisse in den Bereichen Verfahrenstechnik und Umwelttechnik werden nicht oder nur unzureichend nachgewiesen. Die Berufserfahrung der vorgesehenen Personen ist nicht ausreichend belegt oder entspricht nicht den Mindestanforderungen. Rollen, Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen sind nicht nachvollziehbar beschrieben oder fehlen vollständig. Die Projektorganisation weist erhebliche Defizite auf und lässt keine verlässliche Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung erkennen. Die Punktzahl wird mit dem Faktor 2 multipliziert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Beibringung eines geeigneten Nachweises, dass der Bewerber über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1,5 Mio. € und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 500.000 € beträgt. Eine Bescheinigung der Versicherung, dass der entsprechende Schutz bei Auftragserteilung gewährt wird ist ausreichend.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mustererklärung 1 LTTG (nicht im Teilnahmeantrag, bitte gesonderte Anlage beifügen!) Mustererklärung 3 LTTG (nicht im Teilnahmeantrag, bitte gesonderte Anlage beifügen!) Erklärung Schwarzarbeitergesetz (nicht im Teilnahmeantrag, bitte gesonderte Anlage beifügen!) Angaben gem. Teilnahmeantrag: ☐ Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach § 123 GWB ☐ Eigenerklärung zu § 124 GWB und §§ 19, 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) ☐ Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ☐ Bewerbergemeinschaftserklärung ☐ Eigenerklärung über den Gesamtumsatz bzw. über den Umsatz für entsprechende Leistungen des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren ☐ Eigenerklärung, der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und deren Ausbildung (inkl. Führungskräfte) ☐ Eigenerklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient ☐ Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung sowie ihrer Berufserfahrung genannt werden ☐ Erklärung über Stellvertretung ☐ Eigenerklärung - Bezug zu Russland ☐ Eigenerklärung - Scientology-Schutzerklärung
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Drei vergleichbare Referenzen deren Fertigstellung bis zu zwanzig Jahre (bis 01.01.2006) zurückliegen. Die Bewerber müssen mindestens drei Referenzprojekte über die Durchführung von Studien im Bereich der kommunalen Abwasserbehandlung bzw. Kläranlagentechnik nachweisen. Davon muss mindestens eine Referenz den Zusammenschluss von mindestens zwei Kläranlagen oder die vergleichbare Betrachtung von Verbundlösungen beinhalten. Die Referenz muss einen Einwohnergleichwert von jeweils mind. 1.000 EW umfassen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
vergleichbare Referenzen deren Fertigstellung bis zu zwanzig Jahre zurückliegen. Drei vergleichbare Referenzen deren Fertigstellung bis zu zwanzig Jahre (bis 01.01.2006) zurückliegen. Die Bewerber müssen mindestens drei Referenzprojekte über die Durchführung von Studien im Bereich der kommunalen Abwasserbehandlung bzw. Kläranlagentechnik nachweisen. Davon muss mindestens eine Referenz den Zusammenschluss von mindestens zwei Kläranlagen oder die vergleichbare Betrachtung von Verbundlösungen beinhalten. Die Referenz muss einen Einwohnergleichwert von jeweils mind. 1.000 EW umfassen. Sie müssen mindestens drei und es können maximal fünf Referenzen abgeben werden. Referenzen werden höher Bepunktet, wenn ein Mehr an Eignung durch Variantenreiche Planungsprojekte hinsichtlich bestimmter Merkmale einer fachlichen Tiefe und eines methodischen Vorgehens erkennbar dargestellt werden. Diese sind insbesondere: - Variantenvergleiche - Kostenvergleichsrechnung - Erfahrungen mit der vierten Reinigungsstufe - Zusammenschluss von mehreren Kläranlagen Eine Referenz welche den durchschnittlichen Anforderungen zugeordnet werden kann wird mit 2 Punkten bewertet. Referenzen welche ein hohes Maß an Komplexität aufweisen werden mit 3 Punkten bewertet. Bitte achten Sie bei der Angabe der Ansprechpartner auf die Angabe des Vor- und Nachnamen sowie der offiziellen Telefonnummern/Durchwahlen und E-Mail-Adressen. Die Angabe von Mobilnummern ist nur nachrangig zulässig. Es kann eine Maximalpunktzahl von 15 Punkten erreicht werden.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zusätzlich wird die spezifische Erfahrung für die Durchführung von Studien im Bereich der kommunalen Abwasserbehandlung bzw. Kläranlagentechnik bewertet. Es können bis zu zehn entsprechende Referenzprojekte benannt werden. Diese werden gesondert von den zuvor einzureichenden drei bis fünf Referenzen bewertet. Bereits eingereichte Projekte können in diesem Zusammenhang erneut aufgeführt werden. Bewertet werden ausschließlich Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: - Die Fertigstellung liegt nicht länger als fünf Jahre zurück (Stichtag: 01.01.2021), - es handelt sich um Studien im Bereich der kommunalen Abwasserbehandlung bzw. Kläranlagentechnik unabhängig des Einwohnergleichwertes Für jede qualifizierende Referenz werden 1,5 Punkte vergeben. Maximal können 15 Punkte erreicht werden.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
1. Berechtigung über die Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder die Berechtigung nach den EU-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden; (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV). 2. fachingenieurtechnische Qualifikation in den Bereichen Verfahrenstechnik und 3. fachingenieurtechnische Qualifikation in den Bereichen Umwelttechnik
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
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- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Verfahrensverlauf
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Wertung
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Preiseinschätzung
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