AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 09:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c4cab260-dadb-4050-9562-7f31872715c4/

Rasenmahd in der Samtgemeinde Mittelweser

Notice-ID: c4cab260-dadb-4050-9562-7f31872715c4 · Procedure-ID: 68f2ef32-f197-490c-bc15-ec5f9a996b40

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Stammdaten

Auftraggeber
Samtgemeinde Mittelweser c/o Landkreis Nienburg/Weser - Zentrale Vergabestelle, Nienburg/Weser
Veröffentlicht
27.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77314000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
245.077 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rasenmahd auf Liegenschaften der Samtgemeinde Mittelweser, Gemeinde Leese, Gemeinde Husum, Gemeinde Stolzenau, Gemeinde Landesbergen Die Gemeinden Husum, Landesbergen, Leese, Stolzenau und die Samtgemeinde Mittelweser beabsichtigen, die Rasenmahd auf diversen öffentliche Gemeindeflächen für die Jahre 2025-2026 an ein geeignetes Unternehmen zu vergeben. Im Auftragsumfang sind zwei Flächenkategorien, einmal mit ca. 25 Schnitte und einmal mit ca. 15 Schnitte pro Jahr, vorgesehen. Die genaue Anzahl ist von der Witterung mit abhängig.

Vertragslaufzeit

Beginn
08.01.2025
Ende
28.02.2025

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
27.01.2025
Zuschlagsentscheidung
16.01.2025
Angebotsspanne
245.077 – 924.854 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).