AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=846063) · Abgerufen am 02.09.2026 11:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c4cfc516-3b24-43a1-9dd2-6b35be7c949e/

Umbau Trainingsplätze 1. FC Magdeburg - Kalthalle; Friedrich-Ebert-Str. 68, 39114 Magdeburg

Notice-ID: c4cfc516-3b24-43a1-9dd2-6b35be7c949e · Procedure-ID: d649a47d-b442-4176-b7bc-9842ddc96211

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Magdeburg
Veröffentlicht
17.03.2026
Frist (Submission)
20.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45213221 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Baustelle befindet sich auf dem Gelände des Magdeburger Olympiastützpunktes in direkter Umgebung der Avnet Arena. Die Zufahrt ist von den öffentlichen Straßen Friedrich-Ebert Straße und Gübser Weg aus möglich. Das Bearbeitungsgebiet ist vollständig eingezäunt und der Baubereich bereits durch die Baumaßnahme an den Nebenplätze 3+4 von den übrigen Sportanlagen (Jugendfußballplätze – 2 mal Kunstrasen) mittels Bauzaun abgegrenzt.

Vertragslaufzeit

Beginn
09.09.2026
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
141 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).