AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Wartung der Sicherheitsbeleuchtung auf mehreren Liegenschaften im Bundesland Sachsen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
- Veröffentlicht
- 21.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 50711000 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten und der Austausch von Akkus an den technischen Anlagen und Einrichtungen. Bei der Inspektion, Wartung und Prüfung sind alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV (wobei eine DGUV V4-Prüfung nicht Teil der ausgeschriebenen Leistung ist – diese wird separat beauftragt), die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Die Wartung, Inspektion und Prüfung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers. Weiterhin sind die Leistungsinhalte der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Arbeitskarte 445 zu verwenden. Die Inhalte der Arbeitskarten sind nicht abschließend und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die Wartung und Inspektion einschließlich der Prüfung gemäß DIN VDE V 0108-100-1 / DIN EN 50172 ist im Intervall: einmal jährlich durchzuführen. Die Prüfung der Beleuchtungsstärke gemäß DIN EN 1838 ist nicht Teil dieser Ausschreibung.
Lose
3 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 31.12.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 81 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.