AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E15637536) · Abgerufen am 05.08.2026 20:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c4e4297b-58e4-42a2-b594-0af2ff41df3c/

EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Abrollkippers mit Winterdienstausstattung für die Gemeinde Krailing

Notice-ID: c4e4297b-58e4-42a2-b594-0af2ff41df3c · Procedure-ID: 15831286-fbbf-4abf-a412-50d95e7c3352

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Krailling, Krailling
Veröffentlicht
17.09.2025
Frist (Submission)
20.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144700 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines fabrikneuen, zweiachsigen Lkw mit Abrollkipperaufbau (Radformel 4x2), einer Geräteanbauplatte sowie Winderdiensthydraulik und -ausrüstung. Das Fahrzeug muss über ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 18.000 kg und einer Motorleistung von mind. 230 kW verfügen. Die Abgasnorm muss mindestens der Euro 6e entsprechen. Zudem sind eine Absetzmulde inkl. Ladekran, eine Containerplattform für einen vorhandenen Streuautomaten, ein Zwei-Seiten-Kipperaufbau sowie verschiedene Zubehörkomponenten gemäß Leistungsbeschreibung zu liefern.

Vertragslaufzeit

Periode
8 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
41 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).