Frist abgelaufen Telekommunikation
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Dienstleistungsauftrag Konzessionsrichtlinie

Gigabitausbau Landkreis Mittelsachsen - Cluster H

Landkreis Mittelsachsen · Freiberg · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Beschreibung

Der Landkreis Mittelsachsen führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für die Förderung des Ausbaus und dem Betrieb von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabitinfrastrukturen (sog. Gigabitinfrastrukturen im Sin-ne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) vom 31.03.2023; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für die förderfähigen Adressen im Projektgebiet des Clusters H mit den Kommunen Königsfeld, Penig, Rochlitz, Seelitz, Wechselburg, Zettlitz, Claußnitz, Königshain-Wiederau, Lichtenau, Lunzenau, Mühlau und Taura des Landkreises Mittelsachsen gemäß Anlage B zu diesem 1. Verfahrensbrief (auch „Projektgebiete“ genannt) nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) durch. Hinsichtlich näheren Angaben zu dem Projektgebiet wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Mit der Ausschreibung soll der Ausbau von zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze durch Telekommunikationsnetzbetreiber im vorgenannten Cluster H des Landkreises Mittelsachsen erreicht und gefördert werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Ausbaugebiet hergestellt wird und aufrechterhalten werden kann. Ziel ist die Schließung der sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes. Der Zuschlagsbieter erhält entsprechende Zuwendungen, trägt jedoch weiterhin das wesentliche unternehmerische Risiko für den Aufbau und Betrieb der entsprechenden Breibandinfrastruktur, insbesondere das Vermarktungsrisiko.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Telekommunikation

Ausschreibung für den Ausbau und Betrieb von Gigabitinfrastrukturen im Landkreis Mittelsachsen (Cluster H).

Ziel ist die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke durch Telekommunikationsnetzbetreiber, die das unternehmerische Risiko tragen. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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📅 Laufzeit endet am 14.03.2035

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„1. Die Auftraggeberin behält sich den Zuschlag auf den Bestbieter bereits nach den ersten Angeboten vor. 2. Der Konzessionsgeber behält sich aber ausdrücklich vor, mit den Bietern in Verhandlungen über ihre Angebote einzutreten. Weiterhin vorbehalten bleibt die Reduktion der Zahl der Bieter während der Angebotsphase anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien (§ 17 Abs. 12 VgV analog). 3. Das Zuschlagskriterium „Technisches Konzept“ ist ein Ausschlusskriterium. Sofern die mit einem Angebot eingereichten Unterlagen zum technischen Konzept erhebliche Defizite, Lücken und/oder Widersprüche aufweisen, welche eine nicht anforderungsgerechte Leistungserbringung erwarten lassen oder sofern keine oder nicht verwertbare und damit insgesamt ungenügende Angaben zum technischen Konzept getätigt werden, werden die betreffenden Bieter im Rahmen des § 56 VgV analog mit einer angemessenen Nachfrist zur dahingehenden Überarbeitung ihres Angebots aufgefordert. Kommen die so aufgeforderten Bieter dieser Aufforderung nicht, nicht fristgerecht oder nur ungenügend nach, können die betroffenen Bieter vom weiteren Verfahren entsprechend § 57 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VgV analog ausgeschlossen werden. 4. Der Landkreis erwartet einen Projektabschluss bis spätestens bis zum 31. Dezember 2029. Sofern sich aus den in den Angeboten der Bieter mitgeteilten Umsetzungszeiträumen/ Meilensteinplanungen spätere Projektabschlüsse ergeben sollten, behält sich der Landkreis nach Anhörung und Verhandlung mit den betreffenden Bietern unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor, die Angebote dieser Bieter nicht weiter zu berücksichtigen und diese vom weiteren Verfahren auszuschließen. Sollten die überwiegende Anzahl der Angebote nicht im Zeitrahmen des definierten Projektabschlusses liegen, behält sich der Landkreis ferner vor, den Projektabschluss zu verlängern oder das gesamte Ausschreibungsverfahren aufzuheben und ggfls. unter Neudefinition der Ausschreibungsgebiete neu zu starten.“

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer Sachsen und das Oberlandesgericht Dresden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 – 1/SVK/017-19) der Rechtsmeinung sind, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren unzulässig ist, da bei der Art der zu vergebenden Konzession die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB vorliegt. Sofern die Bieter der Rechtsansicht der Vergabekammer Sachsen und des Oberlandesgerichtes folgen, sind für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren die Zivilgerichte zuständig (anderes Ansicht VG Dresden, Beschluss vom 18.08.2022 – 4 L 433/22). Sofern die Bieter anderer Rechtsansicht sind und ein Vergabenachprüfungsverfahren für zulässig erachten, gelten folgende Hinweise: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 22.08.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 534 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Telekom Deutschland GmbH
    Zuschlagswert 44.311.145 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 134 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 3.575.091 €
Median 9.383.584 €
Oberes Quartil 32.561.420 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 22.08.2024, 12:00 Uhr (abgelaufen)
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Freiberg, Sachsen
Veröffentlicht 24.07.2024
CPV-Code 64200000
Post- und Telekommunikationsdienste (Was ist das?)
Erfüllungsort Freiberg
Laufzeit 10 Jahre
14.03.2025 – 14.03.2035
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 2.4
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 25.422 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Telekommunikation mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.153 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 0%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landkreis Mittelsachsen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaat Sachsen, Leipzig

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Landkreis Mittelsachsen · Freiberg