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Elektrobusse_2026
Nutzfahrzeuge Nordhorn GmbH · Nordhorn · Niedersachsen · Öffentliches Unternehmen
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Lieferung von 4 Elektrobussen gem. Lastenheft bis spätestens zum 31. Januar 2028
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Lieferung von vier Elektrobussen bis spätestens 31. Januar 2028.
- Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
- Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf 2.000.000 EUR.
- Die Eignung muss anhand von Referenzen für vergleichbare Fahrzeuglieferungen belegt werden.
Die Nutzfahrzeuge Nordhorn GmbH schreibt die Lieferung von vier Elektrobussen mit einem geschätzten Auftragswert von 2.000.000 EUR aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
„Der Auftrag wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 15 Abs. 1 Sektorenverordnung (SektVO) vergeben.Im ersten Verfahrensabschnitt werden die Interessenten zur Abgabe eines Teilnahmeantrages nebst Beifügung der geforderten Unterlagen, Erklärungen und/oder Nachweise nach Maßgabe dieser Bewerberinformation aufgefordert. Im Anschluss daran prüft die Vergabestelle die Eignung der Bewerber anhand der eingereichten Nachweise. Sodann werden die Bewerber ausgewählt, die eingeladen werden, Angebote einzureichen. Die Zahl der Bieter/Bietergemeinschaften, die im Verhandlungsverfahren teilnehmen werden, wird auf maximal drei Bieter begrenzt. Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung nach den bekannt gegebenen Auswahlkriterien. Die Vergabestelle führt mit allen Bietern Verhandlungen. Verhandlungen werden in der 50. oder 51. Kalenderwoche in Nordhorn in Präsenz durchgeführt. Die Vergabestelle wird parallel zu den Verhandlungen Testfahrten mit jeweils einem Prototypen der angebotenen Busse durchführen. Jeder Bieter hat dazu auf Anforderung der Vergabestelle jeweils für sieben Werktage einen Bus auf dem Betriebshof der Vergabestelle bereit stellen, die sämtliche der angebotenen Eigenschaften und Funktionen aufweist. Jeder Bus wird durch dieselbe Person mit derselben Geschwindigkeit und Lasten auf derselben Linie mehrfach gefahren und der Energieverbrauch und die Reichweite gemessen. Jeder Bieter hat die Möglichkeit, selbst an den Testfahrten teilzunehmen. Die Vergabestelle prüft, ob die angebotenen Funktionen und Eigenschaft erfüllt sind und erfasst den Energieverbrauch sowie die Reichweite des Busses. Nach Abschluss der Verhandlungsphase werden die Vergabeunterlagen finalisiert und die Bieter zur Einreichung der finalen Angebote aufgefordert. Diese werden nach Maßgabe der Zuschlagskriterien bewertet.“
2–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtpreis 30 %Preis
Vergeben werden maximal 10 Punkte. Das preisgünstigste Angebot erhält 10 Punkte, die übrigen Angebote erhalten im Verhältnis dazu proportional weniger Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich nach folgender Formel: Bewertungspunkte = 30 X (Referenzpreis dividiert durch Angebotspreis).
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Servicekonzept (Service- und Kundendienst in Bezug auf Reparaturen und Wartung, Ersatzteilwesen und Ersatzteilversorgung, technischer Support) Umfang an Garantien 30 %Qualität
Service- und Kundendienst, Garantien, Ersatzteilwesen und Ersatzteilversorgung Der Bieter fügt dem Angebot ein Konzept über den angebotenen Service- und Kundendienst, die Ersatzteilversorgung und das Ersatzteilwesen gemäß dem Lastenheft (Ziffer 1.6. des Lastenheftes: Liefergarantie für bestellte Ersatzteile binnen 24 Stunden im Fall der Bestellung bis 15 Uhr eines Werktages) bei. Darzulegen ist ferner die Dauer und der Umfang an angebotenen Garantien, insbesondere in Bezug auf Batterien, Akku und Karosserie. Sicherzustellen ist ein deutschsprachiger Service- und Kundendienst. Der Auftraggeber erwartet eine Ersatzteilversorgung über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren. Positiv bewertet wird eine schlüssige Darstellung dazu, dass und wie der in dem Lastenheft und den Vertragsunterlagen geforderte Service- und Kundendienst einschließlich der Ersatzteilversorgung gewährleistet und im Unternehmen sichergestellt wird. Die AG bewertet klare Verantwortlichkeiten und die Bereitstellung einer zentralen Ansprechperson positiv. Positiv wird ferner eine längere als die vorgegebene Ersatzteilversorgung bewertet sowie ein schnellere als die vorgegebene Serviceleistung. Positiv bewertet wird auch die bestehenden Vorräte an spezifischen Ersatzteilen, Sonderwerkzeugen und Prüfgeräten sowie der Ausbildungsstand bzw. laufende Schulungen des vorhandenen Fachpersonals. Zu der bewerteten Serviceleistung gehört auch ein Schulungskonzept in Bezug auf die Beschäftigten der AG. Ein aktuelles schlüssiges Schulungskonzept, das zudem auch Onlineseminare oder Schulungen an nahegelegenen Standorten der AG enthält, wird positiv bewertet. Bewertet wird weiter Dauer und Umfang der angebotenen Garantien in Bezug auf Batterie, Akku und Karosserie. Die konkrete Punktevergabe erfolgt im Vergleich der Angebote zueinander und richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer optimalen Erfüllung sämtliche Anforderungen erfüllt bzw. übererfüllt werden oder ob bereits Tendenzen nach unten zu erkennen sind. Die Bewertung erfolgt in 3 Kategorien: Kategorie I: Voraussetzung einer Bewertung mit 8 bis 10 Bewertungspunkten ist die Erfüllung nachfolgender Voraussetzungen: 1. Detaillierte Darstellung eines räumlich und hinsichtlich der Servicezeiten umfassenden Service- und Kundendienstes; 2. Angebot eines umfassenden Ersatzteilwesens und der Ersatzteilversorgung 3. Detaillierte Darstellung der unternehmerischen Maßnahmen zur Qualitätssicherung; 4. Angebot von Garantien in Bezug auf Batterie, Akku und Karosserie anbietet. Kategorie II: Voraussetzung einer Bewertung mit 5 bis 7 Bewertungspunkten ist die Erfüllung nachfolgender Voraussetzungen: 1. Darstellung eines Service- und Kundendienstes sowie eines Ersatzteilwesens und der Ersatzteilversorgung, der über die Mindestanforderungen des Lastenheftes hinausgeht; 2. Angebot von Teil-Garantien und verlängerten Gewährleistungszeiten in Bezug auf Batterie, Akku und Karosserie. Kategorie III: Voraussetzung einer Bewertung mit 1 bis 4 Bewertungspunkten ist die Erfüllung nachfolgender Voraussetzungen: 1. Darstellung eines Service- und Kundendienstes und/oder eines Ersatzteilwesens und der Ersatzteilversorgung, der über die Mindestanforderungen des Lastenheftes hinausgeht; 2. Angebot von Teil-Garantien und/oder verlängerten Gewährleistungszeiten in Bezug auf Batterie, Akku und Karosserie.
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Energieverbrauch und Reichweite 30 %Qualität
Das Lastenheft erhält Mindestanforderungen, die zwingend zu erfüllen sind. Es lässt explizit das Angebot von Fahrzeugen zu, die eine höhere Qualität aufweisen. Mit einer Gewichtung von 30% wird das Kriterium "Energieverbrauch und Reichweite" bewertet. Jeder Bieter ist verpflichtet, auf Anforderungen der Vergabestelle binnen einer Woche der Vergabestelle über eine Laufzeit von sieben (7) Werktagen (Montag bis Freitag sowie Montag und Dienstag der Folgewoche) einen Bus mit den angebotenen Komponenten auf den Betriebshof in Nordhorn anzuliefern und in funktionsfähigem versicherten Zustand zu überlassen und sodann wieder abzuholen. Die Vergabestelle prüft, ob die angebotenen Funktionen und Eigenwird sodann einen Energieverbrauchstest, die Messung der Reichweite und eine Überprüfung der angebotenen Mindestanforderungen und der sonstigen Angebotsinhalte vornehmen. Die Prüfung erfolgt durch ein gleichbleibendes Team von zwei Personen und wird dokumentiert. Jeder Bieter hat in Bezug auf den Test des eigenen Fahrzeugs an den Testfahrten teilzunehmen. Die Vergabestelle wird die Ergebnisse dokumentieren und dem Bieter jeweils bekannt geben. 5.3.1. Durchführung der Testfahrten Der Energieverbrauch und die Reichweite werden durch Fahrversuche auf einer für alle Busse identischen repräsentativen Buslinie unter realen Betriebsbedingungen ermittelt. Dabei wird die Linie entsprechend dem regulären Fahrplan mehrfach befahren. Erfasst werden neben dem Energieverbrauch des Fahrantriebs auch die Energiebedarfe der Nebenverbraucher (z. B. Heizung, Klimatisierung, Türsysteme und Bordelektronik). Gleichzeitig werden Betriebs- und Umgebungsparameter wie Fahrzeugbeladung, Außentemperatur, Höhenprofil, Haltestellenabstände, Verkehrsaufkommen sowie Fahrgeschwindigkeiten aufgezeichnet. Aus den Messdaten werden der spezifische Energieverbrauch (kWh/km), der Energieverbrauch pro Umlauf sowie die daraus resultierende Reichweite und der erforderliche Energiebedarf für den Linienbetrieb bestimmt. Der Test erfolgt in Leerfahrt. Erfasst werden: 1. Batteriestrom und Batteriespannung 2. Batterieleistung 3. State of Charge (SoC) 4. zurückgelegte Strecke 5. Geschwindigkeit 6. Höhenprofil 7. Außentemperatur 8. Innenraumtemperatur 9. Rekuperationsenergie 10. Energieverbrauch der Nebenaggregate 11. Gesamtenergieverbrauch Aus den Messdaten werden folgende Kennwerte bestimmt: 12. spezifischer Energieverbrauch (kWh/km), 13. Energieverbrauch pro Umlauf, 14. Energieverbrauch pro Betriebstag, 15. Rekuperationsanteil, 16. mittlere Leistungsaufnahme, 17. erforderliche Batteriekapazität, 18. notwendige Ladeenergie, 19. Reichweite unter den betrachteten Betriebsbedingungen; 5.3.2. Der Energieverbrauch wird wie folgt bewertet: Das Fahrzeug mit dem auf allen Testfahrten ermittelten niedrigsten Energieverbrauch pro km erhält zehn (10) Punkte. Die Punktzahl wird anschließend mit der Gewichtung von 15 multipliziert. Die weiteren Fahrzeuge erhalten jeweils proportional weniger Punkte gem. folgender Formel: Bewertungspunkte = 10 X (niedrigster Verbrauch dividiert durch Verbrauch des Fahrzeugs) X 15. 5.3.3. Die Reichweite wird wie folgt bewertet: Das Fahrzeug mit dem auf allen Testfahrten ermittelten größten Reichweite erhält zehn (10) Punkte. Die Punktzahl wird anschließend mit der Gewichtung von 15 multipliziert. Die weiteren Fahrzeuge erhalten jeweils proportional weniger Punkte gem. folgender Formel: Bewertungspunkte = 10 X (konkret ermittelte Reichweite dividiert durch Maximalreichweite) X 15.
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Qualitätssicherung 10 %Qualität
Positiv bewertet wird die Sicherstellung einer umfassenden Qualitätssicherung im Unternehmen des Bieters, die sich insbesondere auch auf die angebotene Leistung erstreckt. Positiv bewertet werden detaillierte Darlegung zu einzelnen Arbeitsschritten und der insoweit implementierten Qualitätssicherung. Bewertet wird die Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung. Die Darstellung kann auch durch einen Auditbericht im Rahmen der Zertifizierung gem. DIN EN 9001 erbracht werden. Die Bewertung erfolgt in 3 Kategorien: Ein Bieter, der seine Maßnahmen zur Qualitätssicherung detailliert und schlüssig darstellt, erhält 8-10 Punkte. Die konkrete Punktevergabe von 8, 9 oder 10 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer optimalen Erfüllung sämtliche Anforderungen erfüllt bzw. übererfüllt werden oder ob bereits Tendenzen nach unten zu erkennen sind. Ein Bieter, der eine Darstellung einreicht, die grundsätzlich schlüssig und nachvollziehbar ist, jedoch nicht alle angebotsrelevanten Unternehmensbereiche detailliert bearbeitet, erhält 4-7 Punkte. Die konkrete Punktevergabe von 4, 5, 6 oder 7 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer optimalen Erfüllung sämtliche Anforderungen erfüllt bzw. übererfüllt werden oder ob bereits Tendenzen nach unten zu erkennen sind. 1 bis 3 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot des Bieters eine normale Erfüllung (Einhaltung der Mindestanforderungen) erwarten lassen, die termingerechte Erfüllung jedoch Zweifel aufwirft. Die Darstellung ist zufriedenstellend, jedoch nicht durchgehend schlüssig und nachvollziehbar. Die konkrete Punktevergabe von 1, 2 oder 3 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer normalen Erfüllung die Anforderungen erfüllt werden oder ob Tendenz nach unten oder nach oben zu erkennen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 2.000.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 29.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 187 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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