AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 11:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c57b1e49-128b-4f1b-9717-e975d9cedb8d/

Rahmenvereinbarung über die Bergung, den Transport und die Aufbewahrung von Leichen und Leichenteilen

Notice-ID: c57b1e49-128b-4f1b-9717-e975d9cedb8d · Procedure-ID: def12d89-23bc-421f-b5e4-3037217fe551

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Stammdaten

Auftraggeber
Polizeipräsidium Aachen, Aachen
Veröffentlicht
22.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
98370000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Soziales & Pflege
Geschätztes Rahmen-Volumen
333.091 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung von Bergungs- und Transportleistungen nebst Aufbewahrung von Leichen und Leichenteilen für die Kreispolizeibehörde Aachen

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Stadtgebiet Aachen

Geschätzter Wert
205.183 €

Los 2 — Kreis Süd

Geschätzter Wert
127.908 €

Los 3 — Kreis Nord

Geschätzter Wert
keine Angabe

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2026
Ende
28.02.2029
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).