AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDGDU5Y/documents) · Abgerufen am 03.08.2026 09:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c58e91bb-76ca-4282-9688-9a8b84a3962b/

Erneuerung von Fahrschienen

Notice-ID: c58e91bb-76ca-4282-9688-9a8b84a3962b · Procedure-ID: 1530775b-6aac-411c-aa00-1fb992ee17a9

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Stammdaten

Auftraggeber
WSW mobil GmbH, Wuppertal
Veröffentlicht
19.05.2026
Frist (Submission)
03.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45234160 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die WSW mobil GmbH plant eine teilweise Erneuerung von Fahrschienen der Wuppertaler Schwebebahn. Auf der Landstrecke werden zwei Kurvenbereiche zwischen den Haltestellen Bruch und Hammerstein erneuert. Weiterhin sind zwischen der Haltestelle Zoo / Stadion und Robert-Daum-Platz entlang der Wasserstrecke Fahrschienen in bestimmten Abschnitten zu erneuern. Die Bearbeitung der Bauabschnitte erfolgt während der nächtlichen Betriebsruhe von etwa fünf Stunden der Wuppertaler Schwebebahn. Sperrpausen bzw. Betriebsstillstände sind nicht vorgesehen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
15.12.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).