AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.04.2026 22:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c5af5df7-0add-4a31-adac-f806a0eff885/

Sanierung des Grundablassstollens im PSW Markersbach

Notice-ID: c5af5df7-0add-4a31-adac-f806a0eff885

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Stammdaten

Auftraggeber
Vattenfall Wasserkraft GmbH, Berlin
Veröffentlicht
10.02.2025
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
45221200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

In die Talsperre Markersbach ist ein Grundablass- / Hochwasserentlastungs- Stollen eingebaut. Dieser Stollen weist in verschiedenen Bereichen Schäden auf, die saniert werden sollen. Da der Stollen die einzige Möglichkeit ist, die Wildbettabgabe und mögliche Hochwässer an den Unterlauf zu realisieren, muss für die Arbeiten im Stollen eine Rohrleitung zur Abführung der notwendigen Wässer realisiert werden. Im Bereich der Einmündungen der beiden Grundablassrohre in den Stollen ist die vorhandene Edelstahlpanzerung zu ergänzen. Im restlichen Stollen sind der Sockelbereich zu verleiden (Edelstahl oder GFK) und die Sohle zu erneuern bzw. ebenfalls mit GFK auszukleiden. Am Stollenmundloch sind die beiden schrägen Flügelwände mit AKR geschädigt und werden abgebrochen und ersetzt.

Vertragslaufzeit

Beginn
05.05.2025
Ende
19.12.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Vergabe von Bauleistungen und für freiberufliche Leistungen im Baubereich, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).