CUPPS & CUSS 2026
Flughafen Stuttgart GmbH · Stuttgart · Baden-Württemberg
Beschreibung
Die Flughafen Stuttgart GmbH ist Entwickler, Errichter und Komplettbetreiber des Flughafens Stuttgart sowie Anbieter aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Im Rahmen des Projektes ist die Erneuerung der bestehenden CUPPS / CUSS Infrastruktur am Flughafen vorgesehen. CUPPS Installationen in den Bürobereichen der Airlines sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung und sind vom AN mit den betroffenen Airlines direkt zu verhandeln. FSG ist der Betreiber und Vertragspartner des heutigen CUPPS und CUSS Systems und bleibt auch Betreiber des ausgeschriebenen Systems. Eventuelle Abstimmungen mit den Nutzern (Airlines) erfolgen alleinig durch die FSG.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Die Flughafen Stuttgart GmbH sucht einen Dienstleister für die Erneuerung der CUPPS/CUSS Infrastruktur am Flughafen.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Unbeschadet der Bezugnahme auf die Einreichung der Angebote in Ziff. 5.1.12 sind zunächst Teilnahmeanträge in Textform auf Deutsch (einschl. Anlagen) einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Der vorgegebene Bewerbungsbogen ist zu verwenden. Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Weitere Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen (siehe informatorische Vergabeunterlagen).“
Preiseinschätzung
Basierend auf 27 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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