AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.05.2026 06:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c5b642ab-9f17-47f6-8cfc-edb90787fecd/

Erweiterung Ammersee Gymnasium VE 310 Trockenbauarbeiten

Notice-ID: c5b642ab-9f17-47f6-8cfc-edb90787fecd · Procedure-ID: 4f264cce-9187-4178-815d-f3a509e716d9

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Landsberg am Lech, Landsberg am Lech
Veröffentlicht
02.07.2024
Frist (Submission)
06.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45324000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
449.447 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Leistungen für die Trockenbauarbeiten umfassen im Wesentlichen die Monta-gewände, Vorsatzschalen/ Schachtwände sowie Unterdecken getrennt nach Klassentrakt und Sporthalle. Im Klassentrakt sind zusätzlich der innere Blendschutz/ Abdunklung als Rollos an den Fensterelementen Leistungsgegenstand. Im Bestand der Schule Bauteile B, C und D werden durch Grundrissänderungen und zusätzliche Installationen teilweise Trockenbauwände und Unterdecken ab-gebrochen und wieder neu zu montiert. In der Sporthalle sind ebenfalls kleinere Umbauarbeiten im Trockenbau vorgesehen.

Vertragslaufzeit

Beginn
07.01.2025
Ende
23.04.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).