AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E38934381) · Abgerufen am 11.08.2026 04:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c5df5da9-712c-4aed-8932-03fa3252eb58/

Sanierung "Rüstungsaltlast Dethlinger Teich" - Lieferung von Wasseraktivkohle für die Grundwasserreinigungsanlage

Notice-ID: c5df5da9-712c-4aed-8932-03fa3252eb58 · Procedure-ID: 48b07414-d2cb-4163-8d57-cf80bfcebcfb

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Heidekreis, Der Landrat, Soltau
Veröffentlicht
13.02.2025
Frist (Submission)
19.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
24954000 — Chemische Erzeugnisse
Branche
Entsorgung & Recycling
Geschätzter Wert
473.846 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von Wasseraktivkohle für die Grundwasserreinigungsanlage zur Sanierung der „Rüstungsaltlast Dethinger Teich“. Der Standort „Dethlinger Teich“ liegt rund 2,5 km nördlich von Trauen, 3 km südöstlich von Munster, 1 km nordöstlich der Siedlung Dethlingen und 2 km westlich von der Munsteraner Ortschaft Oerrel nahe an der Bundesstraße 71 und der OHE-Bahnstrecke Munster – Beckedorf. Die Umleitung führt über die nördliche Straße Richtung Kohlenbissen und weiter nach Oerrel.

Vertragslaufzeit

Periode
18 Monate
Beginn
01.07.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
92 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).