AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Brandschutzbeauftragte RIM Dortmund (3 Lose: BO, DO, BI)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus, Nürnberg
- Veröffentlicht
- 17.11.2025
- Notice-Typ
- Änderung
- Verfahrensart
- Öffentliche Ausschreibung (national)
- CPV-Code
- 75250000 — Öffentliche Verwaltung
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- UVgO (Unterschwelle)
Beschreibung
Brandschutz Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für sich festgelegt, die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten nicht durch eine eigene Person wahrzunehmen. Die Aufgabe soll an einen externen Dienstleister vergeben werden, welcher über die erforderliche Qualifikation und Berufserfahrung verfügt und die Organisationseinheiten der BA bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Die mit dem Brandschutz beauftragte Auftragnehmer (AN) hat insbesondere das Regionale Infrastrukturmanagement (RIM) - verantwortlich für den baulich-/technischen Brandschutz und den internen Dienstbetrieb des Personalservice (IDB) - verantwortlich für den organisatorischen Brandschutz zu unterstützen und zu beraten. Der AN hat gemäß § 118 SBauVO NRW die gesetzliche Aufgabe, die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und der sich daraus ergebenden Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz zu überwachen und der BA als Eigentümerin und Betreiberin festgestellte Mängel zu melden. Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat mit der DGUV Information 205-003 einen Kriterienkatalog mit Aufgaben des Brandschutzbeauftragten aufgestellt. Die Aufgaben zur Wahrnehmung des baurechtlichen Brandschutzes werden durch die BA selbst bzw. eine Tochtergesellschaft der BA wahrgenommen. Die Leistung wird in 3 Losen erbracht. Die Dienststelle Hagen (Los 2) ist abweichend eine Anmietung. Hier unterstützt der Brandschutzbeauftragte neben nachfolgenden originären Aufgaben bei der Bewertung der Handlungsbedarfe, die in der Zuständigkeit des Vermieters liegen, aber notwendig sind, um den Brandschutz im Objekt zu gewährleisten. Der AN muss für die Wahrnehmung der Aufgabe eine der nachfolgend genannten Qualifikationen verfügen: • einer abgeschlossene Ausbildung / Studium zum gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst oder vergleichbaren Ausbildungen nach den entsprechenden Laufbahnregelungen der einzelnen Bundesländer • Ausbildung Werkfeuerwehrmann/-frau, • einen Studienabschluss mit dem Studienschwerpunkt Brandschutz oder • Personen mit einem abgeschlossenen Lehrgang als Brandschutztechniker des Instituts der Feuerwehr NRW oder vergleichbare Abschlüsse anderer Bundesländer Der Brandschutzbeauftragte muss zudem die Ausbildung als Brandschutzbeauftragter im Sinne von Punkt 5 der DGUV 505-003 nachzuweisen sowie überlaufende praktische Erfahrung in der Wahrnehmung dieser Aufgaben verfügen. Hierzu wird eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren als Brandschutzbeauftragter oder Brandschutzsachverständige erwartet. Erfahrungen im Brandschutz von Behörden und öffentlichen Gebäuden sind wünschenswert. Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 16.02.2026 abgerufen. Die Laufzeit endet zum 15.02.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung.
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Änderung