AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Raumausstatter I
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zentrale Vergabestelle, Meiningen
- Veröffentlicht
- 15.08.2025
- Frist (Submission)
- 02.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45432210 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Für die Sanierungsmaßnahmen in Schloss Elisabethenburg werden Raumausstatterarbeiten ausgeschrieben. Leistungsgegenständlich ist die Abnahme und Konservierung der originalen textilen Wandbespannung. Die ausgeschriebene Maßnahme besteht in der Abnahme der Wandbespannung, inkl. aller Unterbespannungen und inkl. der umlaufenden Zierleisten an 3 Wänden in Raum 207_Rotes Zimmer. Des Weiteren sind die abgenommen Textilflächen konservatorisch zu bearbeiten, d.h. sie müssen fachgerecht von Vorder- und Rückseiten trocken gereinigt und fachgerecht verpackt werden. Die Arbeiten sind zu dokumentieren. Vorgaben der Denkmalpflege sind zu beachten. Die Arbeiten müssen in Anpassung an die Baustellensituation in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und der vom Auftraggeber eingesetzten textilen Fachleitung erfolgen. Zur Darstellung seiner Fachkunde sowie seiner Leistungsfähigkeit hat der Bieter mit seinem Angebot ein vergleichbares Referenzprojekt durch eine aussagekräftige Kurzdokumentation, inkl. einer Fotodokumentation, darzustellen. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist unter Nachweis geeigneter Fachkunde aller Mitglieder der Bietergemeinschaft möglich. Bieterfragen werden spätestens ab dem 18.09.2025 beantwortet.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 03.11.2025
- Ende
- 15.12.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 28 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.10.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.