AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.05.2026 19:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c627d346-4b3d-4779-bf06-3b96decc5dcb/

Einführung eines digitalen Baugenehmigungsverfahrens

Notice-ID: c627d346-4b3d-4779-bf06-3b96decc5dcb · Procedure-ID: 55110bdc-0862-4dae-ac38-8a3f65733a68

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisverwaltung Paderborn, Paderborn
Veröffentlicht
11.06.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
48100000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Kreis Paderborn, insbesondere das Amt für Bauen und Wohnen (63) und das Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz (66), beabsichtigt die Einführung einer digitalen Plattformlösung zur durchgängig digitalen Abwicklung von Verwaltungsprozessen im Bereich des öffentlichen Baurechts sowie des Umweltrechts, insbesondere im Kontext des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Ziel ist es, eine durchgängige, medienbruchfreie und zugleich anwenderfreundliche Bearbeitung von Genehmigungsverfahren sicherzustellen, die sowohl für die Verwaltung als auch für Antragstellende eine erhebliche Arbeitserleichterung darstellt. Angesichts der zeitlichen Erfordernis hier eine erprobte und effiziente Umsetzung zu forcieren, soll eine marktverfügbare Lösung eingesetzt werden, die sich bereits in vergleichbaren Einsatzfeldern – insbesondere bei Bauaufsichtsbehörden – bewährt hat. Die beiden genannten Ämter agieren heute bereits mit den Fachverfahren Prosoz Bau und ProUmwelt. Damit erfolgt eine teilweise digitale Bearbeitung der Anträge, nicht jedoch eine medienbruchfreie. Um die vorhandenen Arbeitsstrukturen weiter ausbauen zu können ohne zugleich eine gänzlich neue Softwarelösung einführen zu müssen, muss die neue Plattformlösung nahtlos in die beim Kreis Paderborn eingesetzten Fachverfahren integrierbar sein. Dazu ist ein vollintegrierter Antrags- und Projektraum vorgesehen, der durch intelligente Antragsassistenten unterstützt wird. Die Plattform muss eine vollständige digitale Bearbeitung, Übermittlung und Verwaltung folgender Antragsarten ermöglichen: Für das öffentliche Baurecht insbesondere: • Grundstücksteilung (§ 7 BauO NRW) • Genehmigung von Werbeanlagen (§ 10 BauO NRW) • Beseitigung von Anlagen (§ 62 BauO NRW) • Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW) • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW) • Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW) • Abweichungen und Ausnahmen (§ 69 BauO NRW) • Teilbaugenehmigung (§ 76 BauO NRW) • Vorbescheide (§ 77 BauO NRW) • Abgeschlossenheitsbescheinigungen (§ 7 WEG) Für das Umweltrecht, insbesondere Immissionsschutzrecht: • Genehmigungen nach § 4 und § 16 BImSchG • Teilgenehmigungen (§ 8 BImSchG) • Zulassung vorzeitigen Beginns (§ 8a BImSchG) • Vorbescheide (§ 9 BImSchG) • Änderung von Nebenbestimmungen (§ 12 Abs. 4 BImSchG) • Anzeige wesentlicher Änderungen (§ 15 BImSchG) • Anzeige von Stilllegungen (§ 15 Abs. 3 BImSchG) • Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen (§ 67 Abs. 2 BImSchG) • weitere Anträge im Bereich Wasser-, Abfall-, Naturschutz- und Bodenschutzrecht Die genannten Antragsunterlagen können sich im Zuge erwartbarer Änderungen der zugrundeliegenden Rechtsbereiche verändern. Auch die zeitnahe Anpassung an die dann bestehenden Antragsarten muss gewährleistet sein.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
11.06.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 21.06.2025 — abgelaufen
Geplanter Auftragnehmer
PROSOZ Herten GmbH

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).