AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/c69d1e3c-a905-4e36-b6d6-b6661317e9e0) · Abgerufen am 14.08.2026 09:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c69d1e3c-a905-4e36-b6d6-b6661317e9e0/

Verpflegungsleistung für Asylsuchende ANKER-Einrichtung Regensburg

Notice-ID: c69d1e3c-a905-4e36-b6d6-b6661317e9e0 · Procedure-ID: 7d8d4615-c4d1-43a8-84fc-584608082892

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Stammdaten

Auftraggeber
Regierung von Oberbayern, München
Veröffentlicht
29.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55520000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Tagesvollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) von maximal 1.700 untergebrachten Personen in der ANKER-Einrichtung samt zugehöriger Dependancen. Darüber hinaus sind Notfalllunchpakete bereit zu stellen. Die Zubereitung / das Kochen der (warmen) Mittagsverpflegung für die untergebrachten Personen, vergleiche hierzu unter anderem die Leistungsbeschreibung, erfolgt vor Ort in der Küche der ANKER-Einrichtung in der Bajuwarenstraße 1a in 93053 Regensburg.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2025
Ende
30.04.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Saxonia-Catering GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
15.04.2025
Zuschlagsentscheidung
04.04.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).