AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erweiterung der Kindertagesstätte "Wichtelhaus" in der Ortsgemeinde Neuhäusel
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Montabaur
- Veröffentlicht
- 31.05.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zur Erweiterung der Kindertagesstätte "Wichtelhaus" in der Ortsgemeinde Neuhäusel. Die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung sind für die o.g. Baumaßnahme für folgende Anlagengruppe nach § 53 Abs. 2 HOAI zu erbringen: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI; 2. Wärmeversorgungsanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI; 3. Lufttechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI; 4. Starkstromanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI; 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 5 HOAI sowie 6. Förderanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 6 HOAI. 7. nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 7 HOAI Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 sowie 8, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Leistungsphase 7 wird von der Vergabestelle der Verbandsgemeinde Montabaur erbracht. Die Beauftragung der Objektplanung Gebäude und Tragwerksplanung erfolgt über eine separate Ausschreibung.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Ausschreibung
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz -Vergabekammer-, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.