Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg gemäß Art. 5 Abs. 4 Satz 1 zweite Alternative VO/1370 an einen Betreiber eines kleinen bzw. mittleren Auftrags
Landkreis Aschaffenburg · Aschaffenburg · Bayern
Beschreibung
Der Landkreis Aschaffenburg ist gemäß Art. 8 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit gemäß Art. 8 abs. 3 BayÖPNVG zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 Satz 1 2. Alternative VO 1370/2007 an einen Betreiber eines kleinen bzw. mittleren Auftrags als Gesamtleistung zu vergeben. Zu vergebende Leistung umfasst das Linienbündel Maintal-Nord, welches wiederum die Linie 50 (Aschaffenburg – Mainaschaff – Kleinostheim – Karlstein – Kahl und zurück) im Gebiet des Landkreises umfasst. Für die einzuhaltenden Standards wird auf den Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain Stadt Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg verwiesen (https://www.amina-verbund.de/wp-content/uploads/2025/08/Nahverkehrsplan-Bayerischer-Untermain-2025.pdf). Der Landkreis Aschaffenburg als zuständige Behörde kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus einem ergänzenden Dokument (Ergänzungsdokument) nach § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG, das wesentliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG enthält. Das Ergänzungsdokument wird auf der Internetseite https://www.landkreis-aschaffenburg.de/Service-und-Verwaltung/Verwaltung/Ausschreibungen-und-Vergaben/ zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsleistung
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (Linie 50) im Landkreis Aschaffenburg.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
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