AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.04.2026 19:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c6be98de-e54e-4498-853a-f9e28f7a59af/

Knappschaft Kliniken Solution GmbH - Erbringung von Logistikleistungen für den Transport von Laborproben und Blutkonserven für Kliniken des Knappschaftsverbundes in Nordrhein-Westfalen

Notice-ID: c6be98de-e54e-4498-853a-f9e28f7a59af · Procedure-ID: 1d7606e8-af44-4ba3-bb8f-3fbd19937762

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Knappschaft Kliniken Solution GmbH, Bochum
Bezugsberechtigte
Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH; Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH; Klinikum Vest GmbH Knappschaftskrankenhaus Recklinghausen; Klinikum Westfalen GmbH; Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH; Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH; Vergabekammer des Bundes
Veröffentlicht
03.04.2024
Frist (Submission)
06.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85140000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Erbringung von Logistikleistungen für den Transport von Laborproben und Blutkonserven für Kliniken des Knappschaftsverbundes in Nordrhein-Westfalen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).