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Imagekampagne für den Öffentlichen Gesundheitsdienst - Erstellung und Veröffentlichung von Plakaten
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung · Hannover · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenImagekampagne für den Öffentlichen Gesundheitsdienst - Erstellung und Veröffentlichung von Plakaten🏆 PROJEKTUNION Innovations-Konzept GmbH & Co. KG · Hagen
- PROJEKTUNION Innovations-Konzept GmbH & Co. KG · Hagen
Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Für das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung soll die Erstellung und die Veröffentlichung der Plakate der Imagekampagne für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept 35 %Qualität
Beschreiben Sie auf maximal 4 Din-A4-Seiten, wie Sie die Plakatgestaltung im Rahmen der Maßnahme umsetzen möchten. Berücksichtigen Sie hierbei die gesundheitsbezogenen Aktionstage sowie die Einbindung des Corporate Designs und Logos. Gehen Sie ebenfalls auf relevante Kenntnisse und Fähigkeiten, der vorgesehenen Projektmitarbeitenden ein.
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Tausend-Kontakt-Preis 30 %Preis
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen TKPs. Das Angebot mit dem niedrigsten TKP erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem TKP. (TKP ist definiert als der Preis der zu zahlen ist, um Tausend Kontakte mit dem jeweiligen Großflächenplakat zu erzielen)
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Plakatseher pro Stelle 20 %Qualität
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angegebenen Anzahl an PpS. Das Angebot mit der höchsten Anzahl an PpS erhält 200 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktwert je einem Prozent niedrigerer Anzahl an PpS. (PpS ist definiert als die Gesamtanzahl aller Kontakte mit den entsprechenden Großplakaten)
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Design-, Produktions- und Mediakosten 15 %Preis
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angegebenen Design- (Gewichtung 5%), Produktions- (Gewichtung 5%) und Mediakosten (Gewichtung 5%). Das Angebot mit dem niedridsten Preis erhält pro Position 50 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktwert je einem Prozent höherem Preis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 49 Tage nach Fristende
Auftragnehmer PROJEKTUNION Innovations-Konzept GmbH & Co. KGZuschlagswert 240.000 €1 Veröffentlichung
- 30.09.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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