Vergeben Gesundheitswesen & Medizintechnik
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Imagekampagne für den Öffentlichen Gesundheitsdienst - Erstellung und Veröffentlichung von Plakaten

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung · Hannover · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Imagekampagne für den Öffentlichen Gesundheitsdienst - Erstellung und Veröffentlichung von Plakaten
    🏆 PROJEKTUNION Innovations-Konzept GmbH & Co. KG · Hagen
Auftragnehmer
  • PROJEKTUNION Innovations-Konzept GmbH & Co. KG · Hagen
Zuschlagswert 240.000 €
Eingegangene Angebote 8
Zuschlagsdatum 29.09.2025

Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.

Beschreibung

Für das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung soll die Erstellung und die Veröffentlichung der Plakate der Imagekampagne für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Imagekampagne für den Öffentlichen Gesundheitsdienst - Erstellung und Veröffentlichung von Plakaten
  • Konzept 35 %
    Qualität

    Beschreiben Sie auf maximal 4 Din-A4-Seiten, wie Sie die Plakatgestaltung im Rahmen der Maßnahme umsetzen möchten. Berücksichtigen Sie hierbei die gesundheitsbezogenen Aktionstage sowie die Einbindung des Corporate Designs und Logos. Gehen Sie ebenfalls auf relevante Kenntnisse und Fähigkeiten, der vorgesehenen Projektmitarbeitenden ein.

  • Tausend-Kontakt-Preis 30 %
    Preis

    Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen TKPs. Das Angebot mit dem niedrigsten TKP erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem TKP. (TKP ist definiert als der Preis der zu zahlen ist, um Tausend Kontakte mit dem jeweiligen Großflächenplakat zu erzielen)

  • Plakatseher pro Stelle 20 %
    Qualität

    Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angegebenen Anzahl an PpS. Das Angebot mit der höchsten Anzahl an PpS erhält 200 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktwert je einem Prozent niedrigerer Anzahl an PpS. (PpS ist definiert als die Gesamtanzahl aller Kontakte mit den entsprechenden Großplakaten)

  • Design-, Produktions- und Mediakosten 15 %
    Preis

    Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angegebenen Design- (Gewichtung 5%), Produktions- (Gewichtung 5%) und Mediakosten (Gewichtung 5%). Das Angebot mit dem niedridsten Preis erhält pro Position 50 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktwert je einem Prozent höherem Preis.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1
PROJEKTUNION Innovations-Konzept GmbH & Co. KG 240.000 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 49 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer PROJEKTUNION Innovations-Konzept GmbH & Co. KG
    Zuschlagswert 240.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 30.09.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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240.000 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 0075-DLG/2025-03.232
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Standort Hannover, Niedersachsen
Veröffentlicht 29.09.2025
CPV-Codes (2) 79000000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79340000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
(Was ist das?)
Angebote 8
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 6,2) (?)
Erfüllungsort Hannover, Region
Laufzeit 29.09.2025 – 31.12.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
PROJEKTUNION Innovations-Konzept GmbH & Co. KG · Hagen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Auftragnehmer (?)
PROJEKTUNION Innovations-Konzept GmbH & Co. KG
Vertrag 29.09.2025

Ø Bieter in der Branche 6.2
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 79.378 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.554 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 32%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: