AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=864227) · Abgerufen am 28.08.2026 04:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c6c04c66-82de-4df2-8b98-3441bef1d4e7/

Digitalmikroskope

Notice-ID: c6c04c66-82de-4df2-8b98-3441bef1d4e7 · Procedure-ID: 17606b1a-0734-49ae-a598-e80fa79ba2db

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Julius Kühn-Institut (JKI), Quedlinburg
Veröffentlicht
29.05.2026
Frist (Submission)
06.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38510000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Lieferung eines Digitalmikroskops einschließlich der Leistungsbestandteile wie in § 4 beschrieben. — Auftragsgegenstand ist die Lieferung eines Digitalmikroskops einschließlich der Leistungsbestandteile wie in § 4 beschrieben.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Digitalmikroskop für den Standort Braunschweig

Erfüllungsort
Braunschweig

Los 2 — Digitalmikroskop für den Standort Quedlinburg

Erfüllungsort
Quedlinburg

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
66 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).