AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/c6d3a4f0-825b-4e8d-91eb-076cb87b86d5) · Abgerufen am 30.07.2026 07:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c6d3a4f0-825b-4e8d-91eb-076cb87b86d5/

Los 328 Schlosserarbeiten - Erweiterungsbau Graphische Sammlungen

Notice-ID: c6d3a4f0-825b-4e8d-91eb-076cb87b86d5 · Procedure-ID: ce3f61b0-1f17-4f26-9ced-ab01e46093dc

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Stammdaten

Auftraggeber
Klassik Stiftung Weimar Stiftung des öffentlichen Rechts, Weimar
Veröffentlicht
16.07.2026
Frist (Submission)
25.09.2025
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
45262670 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Vertragswert
75.353 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beim Erweiterungsbau Graphische Sammlungen handelt es sich um einen Neubau für die Klassik Stiftung Weimar. In dem Gebäude sollen sowohl Depotflächen als auch Analyse- und Restaurationswerkstätten untergebracht werden. - Werk- und Montageplanung inkl. prüffähiger Statik, 1 Stk. - Liefern und montieren Treppengeländer als Stabgeländer, 35 m - Liefern und montieren Terrassengeländer als Stabgeländer, 16 m - Einbruchgitter, 9 Stk.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.03.2026
Ende
04.09.2026

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Vertragspartner gewechselt
Vertragsabschluss
18.11.2025 (54 Tage nach Frist)
Zuschlagsentscheidung
28.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).