AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/b8480013-e8f1-459a-99a1-a116d63fa563) · Abgerufen am 21.08.2026 00:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c6d86bfe-5847-48ef-bfc1-3a6920aad7ea/

Hausverwaltung für alle KfW-Standorte, Lose 1, 2 und 3

Notice-ID: c6d86bfe-5847-48ef-bfc1-3a6920aad7ea · Procedure-ID: 7a2a2508-f432-4431-8a3c-3ce49c3f5c11

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Stammdaten

Auftraggeber
KfW Bankengruppe, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
06.08.2026
Frist (Submission)
07.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
70332200 — Immobiliendienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Durchführung von Hausverwaltungsleistungen für die KfW-Standorte Frankfurt/Main, Bonn und Berlin. Näheres siehe Leistungsbeschreibung.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Hausverwaltung für den KfW-Standort Frankfurt/Main

Laufzeit
4 Jahre

Los 2 — Hausverwaltung für den KfW-Standort Bonn

Laufzeit
Unbefristet

Los 3 — Hausverwaltung für den KfW-Standort Berlin

Laufzeit
Unbefristet

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
74 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).