AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 17:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c6f870b5-0cc6-4e4a-9bec-54743ebff0a8/

EU inter. Festmachertätigkeit an den großen Schleusen Friedrichsfeld, Hünxe und Flaesheim

Notice-ID: c6f870b5-0cc6-4e4a-9bec-54743ebff0a8 · Procedure-ID: 207d16ed-203c-4b3c-91b9-24841e68f1fc

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Stammdaten

Auftraggeber
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle, Duisburg
Veröffentlicht
26.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
63721000 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Zuschlagswert
212.125 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Wesel-Datteln-Kanal (WDK) ist der am stärksten befahrene Binnen- schifffahrtskanal in Deutschland. Als einer der wichtigsten Verkehrsträger dient der WDK zur Versorgung der Industriebetriebe im Ruhrgebiet und ist zugleich Transitstrecke für den Hafen Dortmund sowie des gesamten Dortmund-Ems-Kanals. In den 6 großen Schleusenkammern am WDK sind die Nischenpoller aus Sicherheitsgründen für die Schifffahrt gesperrt, da diese die erforderlichen Kräfte nicht mehr sicher aufnehmen können. Ein sicheres Festmachen war in der Vergangenheit nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde per schifffahrtspolizeilicher Anordnung verfügt, dass Fahrzeuge ab einer Länge von 50 Metern nur noch einzeln geschleust werden. Damit wurde die Kapazität der Schleusenanlagen erheblich verringert und die Leichtigkeit der Schifffahrt eingeschränkt. Seit dem 03.12.2018 ist ein Festmacherdienst im Einsatz, welcher den Schiffen während der Schleusung in den großen Kammern der WDK-Schleusen wieder ein sicheres Festmachen ermöglicht. Damit einhergehend wurde die schifffahrtspolizeiliche Anordnung aufgehoben, so dass durch die Möglichkeit des gleichzeitigen Schleusens die Leistungsfähigkeit der Schleusen wieder erhöht wurde. Die Nischenpoller der großen Schleuse Friedrichsfeld, Hünxe und Flaesheim sind noch nicht instandgesetzt, weshalb an diesen genannten 3 Schleusen weiterhin ein Festmacherdienst benötigt wird. Das Festmachen erfolgt in der Art, dass die Matrosen der einfahrenden Schiffe ihre Leinen übergeben, die von Festmachern an den entsprechenden Festmacheinrichtungen (Land- oder Kantenpoller) vertäut und nach Ende des Schleusenvorganges wieder gelöst und an die Matrosen übergeben werden. Je nach Größe des Schiffes und in Abhängigkeit von der Witterung sind in der Regel 2 Leinen je Schiff zu übernehmen. Es liegt in der Verantwortung der Schiffsbesatzung und des Schichtleiters der Schleuse auch mehr oder weniger Leinen zum Festmachen zu verwenden. Diese werden von den Festmachern übernommen. Die Festmacher müssen körperlich in der Lage sein, mit den Leinen zu hantieren, insbesondere sie über eine Höhe von bis zu 10 Metern heraufzuziehen. Die Verwendung von Koppeldrähten als Leinen zum Festmachen wurde per schifffahrtspolizeilicher Anordnung untersagt, da hierdurch das hantieren der Festmacher erheblich erschwert würde. Mit der Einrichtung des Festmacherdienstes am WDK wurde die ursprüngliche Kapazität und die Leichtigkeit der Schifffahrt wiederhergestellt. Zugleich wurde hierdurch auch dem politischen Druck durch Verbände und Schifffahrtstreibende gerecht. Die Festmachertätigkeit soll vergeben werden. Die Vergabe erfolgt in Losen. Ein Los entspricht dabei einer Schleusenkammer.

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
09.04.2026
Ende
22.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
24.03.2026
Zuschlagsentscheidung
24.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).