AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gleisnetz der Rheinbahn AG - Gleis- und Fahrleitungsmessung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Rheinbahn AG, Düsseldorf
- Veröffentlicht
- 20.06.2024
- Notice-Typ
- Vorinformation
- CPV-Code
- 71353200 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Rheinbahn AG beabsichtigt nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Leistungen der Gleis- und Fahrleitungsvermessungen an die Deutzer Technische Kohle GmbH zu vergeben. Nach intensiver Marktrecherche und dem Austausch mit anderen Verkehrsunternehmen konnte kein anderes Unternehmen gefunden werden, welches die Gesamtheit folgender Leistungen erfüllen kann: - Messfahrt unter Belastung (10to Achslast) - Gleichzeitige hochauflösende Videoaufzeichnung des Fahrdrahts und der Schienen - Messung Fahrdraht: - Kontur - Seitenlage - Höhenlage - Stöße zwischen Stromabnehmer und Fahrleitung - Messung Gleis: - Schienenprofil - Rillenbreite der Schienen - Rillentiefe der Schienen - Schienenkopfhöhe (bei Vignolschienen) - Spurweite - Kurswinkel - Bogenradius (Kurvenradius) - Gleisüberhöhung - Steigung bzw. das Gefälle - Gleisverwindung - Beschleunigungen zwischen Gleis und Drehgestell (in X-, Y- und Z-Richtung) - Koordinaten zu den Messdaten bei vorhandenem GPS-Empfang - Messung Bahnsteigkanten: - horizontale Abstand zwischen der dem Bahnsteig zugewandten Schiene und der Bahnsteigkante - vertikale Abstand zwischen der Fahrfläche der rechten Schiene und der Oberkante des Bahnsteigs Es wird die Gesamtheit der vorgenannten Messwerte benötigt, um die Anlagen auf ihre innere Lage und den Verschleißzustand bewerten zu können. Die Messwerte werden teilweise untereinander in ein Verhältnis gesetzt, um eine bewertbare Aussage treffen zu können. Weiterhin ist die Deutzer Technische Kohle GmbH in der Lage die Messungen unter Last durchzuführen und so ein realistisches Anlagenbild darzustellen. Zum einen ist es erforderlich, dass die Werte auf dem gleichen Messsystem beruhen, um Verzerrungen und Abweichungen zu vermeiden. Zum anderen würden getrennte Vergaben zu einer Unwirtschaftlichkeit führen, da jedes Unternehmen dann separat das gesamte Gleisnetz ausmessen müsste und so höhere Messkosten entstehen würden. Aus vorgenannten Gründen wird der Ausnahmetatbestand gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3b) SektVO zugrunde gelegt, d.h. die Leistungen können aus technischen Gründen einzig durch die Deutzer Technische Kohle GmbH erbracht werden, sodass ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb und ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb durchgeführt wird.
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.