Die Verbandsgemeinde Maifeld sowie die Ortsgemeinde Pillig planen den gemeinsamen Neubau eines Feuerwehrhauses Naunheim-Pillig sowie eines Bürgerhauses für die Ortsgemeinde Pillig. Das Vorhaben befindet sich am Ortsrand der Gemeinde Pillig in der Gemarkung Pillig, Flur 4, Flurstücke 34/10 und 33/27. Die Fläche hat eine Gesamtgröße von 5.003 m² und weist im süd-westlichen Bereich einen Höhenunterschied von ca. 2,5 m auf. Das Gelänge liegt an der L110 von Pillig nach Naunheim. Derzeit handelt es sich bei der Fläche um Außenbereich. Der für die Durchführung des Vorhabens erforderliche Bebauungsplan befinden sich in Aufstellung. Beide Feuerwehren setzen sich derzeit aus 31 aktiven Mitgliedern der Feuerwehr und einer Jugendfeuerwehr von 16 Personen zusammen. Der Vorentwurf sieht vor, dass das Feuerwehrhaus und das Gemeindehaus nebeneinander errichtet werden und über eine gemeinsame Wand verfügen. Im Vorfeld der Maßnahme hat die Verbandsgemeinde eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Diese ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Die durch die Machbarkeitsstudie für das Bürgerhaus Pillig vorgeschlagenen Flächen hat die ADD nicht anerkannt. Im Rahmen der Planung ist ein reduzierter Entwurf notwendig. Die zu planende Umfänge der beiden Maßnahmen haben sich an die Vorgaben des Fördergebers zu orientieren. Die Verbandsgemeinde Maifeld und die Ortsgemeinde Pillig beabsichtigen den gemeinsamen Abschluss der für die Errichtung des Bauvorhabens erforderlichen Planungsverträge, nämlich über die Objektplanung für Gebäude und Freianlagen (§§ 34, 39 HOAI LP 1-9, Planungsleistungen der technischen Ausrüstung HLS und der technischen Ausrüstung Elektro im Sinne von § 55 HOAI in den LP 1-9, der Tragwerksplanung im Sinne von § 51 HOAI LP 1-6. Die Abrechnung der Objekte soll getrennt erfolgen, und zwar das Feuerwehrhaus gegenüber der Verbandsgemeinde Maifeld und das Gemeindehaus gegenüber der Ortsgemeinde Pillig. Die Baukosten sind dem Feuerwehrhaus und dem Gemeindehaus gesondert zuzu