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Neubau Trave Campus der Handwerkskammer Lübeck - Leistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 4, 5 und 6), Leistungsphasen 5 - 9 gemäß §§ 55 ff. HOAI
Handwerkskammer Lübeck · Lübeck · Schleswig-Holstein · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenNeubau Trave Campus der Handwerkskammer Lübeck - Leistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 4, 5 und 6), Leistungsphasen 5 - 9 gemäß §§ 55 ff. HOAI🏆 Peil und Partner Ingenieure GmbH · Kiel
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die Handwerkskammer Lübeck plant den Neubau des Trave Campus im Stadtbezirk Alt-Moisling/Genin. Es sollen drei Einzelgebäude auf dem Grundstück errichtet werden. Das dreigeschossige Hauptgebäude (süd-östlich) bestehend aus den Teilen Werkstattgebäude (WG), Seminar- und Verwaltungsgebäude (SV) sowie dem Gästehaus (GH). Die zweigeschossige Nutzfahrzeughalle (NFZ, befindet sich im nord-westlichen Bereich) sowie dem eingeschossigen Betriebsgebäude (BE; befindet sich im süd-westlichen Bereich). Im Hauptgebäude sind über ein Sockelgeschoss die einzelnen Gebäudeteile (WG, SV und GH) miteinander Verbunden. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 4, 5 und 6), Leistungsphasen 5 - 9 gemäß §§ 55 ff. HOAI
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personelle Besetzung - Gewichtung 35% 35 %Qualität
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Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25% 25 %Qualität
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Honorarangebot - Gewichtung 20% 20 %Preis
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Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse - Gewichtung 15% 15 %Qualität
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Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5% 5 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristenfür die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Peil und Partner Ingenieure GmbH1 Veröffentlichung
- 26.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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