Offenes Verfahren Frist abgelaufen IT & Digitalisierung
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Mehrere Auftragsarten EU-Oberschwelle 2 Lose

Softwarelizenz: Citrix Universal Hybrid Multi Cloud Ext. / Wartungsverlängerung: Tufin SecureChange+

DEG Vergabestelle · Köln · Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung

Die DEG beabsichtigt die Beschaffung der Softwarelizenz "Citrix" (Los 1) und Wartungsverlängerung "Tufin" (Los 2).

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Beschaffung von Softwarelizenzen (Citrix) und Wartungsverlängerung (Tufin) mit einem geschätzten Wert von 1.240.000 EUR.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten und Auftragsarten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, das Sie bearbeiten.

  • Los 1 zeitlich befristete Überlassung Softwarelizenzen
    Geschätzter Wert 1.000.000 €
    Auftragsart Lieferauftrag
  • Los 2 Wartungs- u Pflegeleistungen bestehender Software
    Geschätzter Wert 240.000 €
    Auftragsart Dienstleistungsauftrag

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preiskriterium 90 Pkt.
    Preis

    Preis

  • Qualitätskriterium 10 Pkt.
    Qualität

    Qualität des Nachhaltigkeitskonzeptes

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 1.240.000 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 26.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 20 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (2) SoftwareOne Deutschland GmbH · TÜV Rheinland i-sec GmbH

Preiseinschätzung

Basierend auf 16 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 271.909 €
Median 346.500 €
Oberes Quartil 495.025 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

DEG Vergabestelle · Köln

beschaffung@deginvest.de
+49 22149861870

1.240.000 €
Geschätzter Wert
ca. 64 % über Branchen-Median (?)

Angebotsfrist 26.08.2025, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 052/2025
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Mehrere Auftragsarten
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber DEG Vergabestelle
Standort Köln, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 17.07.2025
CPV-Code 48200000
Software (Was ist das?)
Lose 2 (max. 2 bewerbbar)
Laufzeit 20.10.2025 – 19.10.2029
Bindefrist (?) 118 Tage
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 2.5

Historischer Durchschnitt aus 30.083 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.795 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 21%

Preis-Kalkulator

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers DEG Vergabestelle. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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