AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gewerk 20: Ausstattung Feuerwehren
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Wurster Nordseeküste, Wurster Nordseeküste
- Veröffentlicht
- 07.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 39100000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Aufstellung bzw. Montage der Ausstattung. Das Mobiliar ist für die vier Feuerwehren inkl. des für den Aufbau / Montage notwendigen Materials zu vier unterschiedlichen Zeitpunkten anzuliefern / zu montieren. Die technische Bearbeitung und Vorfertigung hat mit entsprechendem Vorlauf zu erfolgen. Das Mobiliar ist in die für seine spätere Nutzung vorgesehenen Räume anzuliefern. Die Räume liegen im Erdgeschoss. Hinweise zur Ausschreibung: Die Konstruktionen sind mit ihren technischen und formalen Forderungen verbindliche Angebotsgrundlagen und definieren das qualitative Mindestmaß. Die Möbel sind für die jeweilige Zweckbestimmung voll funktionsfähig auszuführen. Sie sind nach dem neuesten Stand der Fertigungsmethode/ - technik herzustellen und fachgerecht einzubauen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der entstandene Verpackungsmüll vom Auftragnehmer umweltgerecht zu entsorgen. Der Bieter erklärt sich bereit ggf. vor Auftragserteilung sein Angebot zu bemustern. Für die Oberflächenausführung hat der AN Muster in den gewünschten Farbtönen kostenlos auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Gleich nach Auftragserteilung ist für die Positionen, bei denen eine Farbauswahl durch den AG zu treffen ist, bei einem Bemusterungstermin abzustimmen. Dieser ist noch zu terminieren. Spätestens zu diesem Termin wird dem Auftragnehmer ein Möblierungsplan überreicht werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 10.08.2026
- Ende
- 19.03.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 Wochen
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.