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Vergeber Auftrag: StrB Burgwedel
Stadt Burgwedel · Burgwedel · Niedersachsen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVergeber Auftrag: StrB BurgwedelRahmen 10.000.000 €🏆 enercity AG · Hannover
- enercity AG · Hannover
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Gegenstand des vergebenen Auftrags ist die Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Burgwedel (ca. 3.400 Lichtpunkte). Der künftige Auftragnehmer soll den Betrieb, die Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung, die Erneuerung und Erweiterung und den Neu- sowie Rückbau von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen im Gebiet der Stadt Burgwedel während der Vertraglsaufzeit durchführen. Der künftige Auftragnehmer übernimmt als Betreiber die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand der Beleuchtungsanlagen. Der Auftragnehmer wird zusätzlich mit anfallenden Bedarfsleistungen zur Straßenbeleuchtung beauftragt. Hierzu gehören auch die Installation und der Betrieb einer neuen Beleuchtungssteuerung für Fußgängerüberwege im Stadtgebiet sowie die Durchführung von Energieeffizienz-Investitionen zu Vertragsbeginn. Die Stadt hat Zuwendungen für die energetische Sanierung der Beleuchtungsanlagen und die Umrüstung der Steuerung beantragt. Es ist für die Stadt daher essenziell, dass der künftige Auftragnehmer die seinerseits erforderlichen Arbeiten innerhalb des zur Verfügung stehenden Förderfensters (siehe Vergabeunterlagen) abschließt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Leistungen für die energetische Sanierung und die Umrüstung der Steuerung nur beauftragt werden, wenn die beantragte Zuwendung bewilligt wurde. Da der erforderliche Zuwendungsbescheid bisher nicht vorliegt, wurden mit der Zuschlagserteilung noch keine geförderten Leistungen beauftragt. Dem Auftragnehmer wird von der Stadt, zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung, eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
„Die Stadt hat ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Zuschlagskriterien und weitere Verfahrensfestlegungen waren den Vergabeunterlagen zu entnehmen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 59 Pkt.
Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien waren den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument A15_Wertungsmatrix des Kriterienkalogs zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
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Preis 34 Pkt.
Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien waren den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument A15_Wertungsmatrix des Kriterienkalogs zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
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Stromverbrauchskosten der neuen Leuchten 7 Pkt.Kosten
Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien waren den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument A15_Wertungsmatrix des Kriterienkalogs zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hatte einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Lüneburg konnte bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzte voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 5.017.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 116 Tage nach Fristende
Auftragnehmer enercity AGAuftragsvolumen (Rahmen) 10.000.000 €1 Veröffentlichung
- 20.05.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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