AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.05.2026 02:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c784c511-9f7e-4ae0-a5d7-80607bee15df/

Neubau OGTS und Schulmensa – Erweiterung der Ferdinand-Dietz-Schule am Standort Lichteneiche, Memmelsdorf – Objektplanung Gebäude und Innenräume

Notice-ID: c784c511-9f7e-4ae0-a5d7-80607bee15df · Procedure-ID: 7d1cd7ca-b8df-43c8-9927-6e61bf7c9f12

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Memmelsdorf, Memmelsdorf
Veröffentlicht
08.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Memmelsdorf plant die Erweiterung der Ferdinand-Dietz-Schule um einen Standort für die Mittagsbetreuung von 300 Kindern. ● Die vorläufigen Gesamtkosten (KG 200 – 700) belaufen sich nach einer ersten Kostenschätzung auf ca. 7,98 Mio. € brutto. (Stand 03/2023) ● Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme (Ganztagesausbau Bayern nach GaFinHG). ● Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. Eine Vorplanung mit Kostenschätzung (vgl. LPH 1 + 2) als Grundlage für die weitere Bearbeitung liegt vor. ● Der Auftraggeber geht davon aus, dass die LPH 1 + 2 vollständig abgeschlossen sind. ● Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).