AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 16:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c793740c-2dee-47dd-9fed-073c91fec58b/

Verteilersäulen A310 (Kommunikationsschrank)

Notice-ID: c793740c-2dee-47dd-9fed-073c91fec58b · Procedure-ID: f062a9c2-3f0d-405f-ab1d-20448179fc05

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Stammdaten

Auftraggeber
Hamburg Verkehrsanlagen GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
12.02.2026
Frist (Submission)
16.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
31200000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Verteilersäulen, inkl. Montageplatte nach Vorgabe der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (kurz: HHVA). Zweck der Ausschreibung ist die Bedarfsdeckung für Zusatzkomponenten zur Erweiterung von Lichtsignalanlagen. Die ausgeschriebene Menge umfasst den Bedarf für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Optionsrechte. Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für die Zeit ab Zuschlagserteilung für voraussichtlich 12 Monate zu schließen. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional dreimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer der Finanzbehörden, Interner Service und Steuerung Abt. 14, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).