AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/c7c211bb-9c06-441a-a7a3-c6327d87ba8a) · Abgerufen am 10.10.2026 08:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c7c211bb-9c06-441a-a7a3-c6327d87ba8a/

Druckdienstleistungen für das SVLFG-Mitgliedermagazin "Alles SVLFG

Notice-ID: c7c211bb-9c06-441a-a7a3-c6327d87ba8a · Procedure-ID: c842835d-910c-43d8-8f4f-59c4306efd28

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Stammdaten

Auftraggeber
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Kassel
Veröffentlicht
08.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79800000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Leistung waren der Druck, die Konfektionierung, die Adressierung, die Portooptimierung, die digitale Freimachung und die Versandvorbereitung des Mitgliedermagazins sowie die Übergabe an den Versanddienstleister. Die Versandvorbereiteten Mitgliedermagazine sind dem Versanddienstleister zu übergeben. Die Versanddienstleistung war nicht Bestandteil dieses Auftragsgegenstandes. Das Mitgliedermagazin erscheint in vier Ausgaben pro Jahr mit einer jährlichen Gesamtauflage von ca. 5 Mio. Exemplaren.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien
Vertragsabschluss
12.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).