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Generalunternehmerleistungen für den Wohnungsneubau von 2 Mehrfamilienhäusern auf der Teilfläche B sowie von 2 Mehrfamilienhäusern und einer Einfamilien-Reihenhauszeile auf der Teilfläche C in 14480 Potsdam (VOEK 659-25)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
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Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (nachfolgend BImA genannt) verfügt bundesweit über zahlreiche Liegenschaften im Eigentum des Bundes. Im Rahmen der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen wurden auf dem Wohngipfel weitreichende Maßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum beschlossen. Ziel ist es, insbesondere in stark nachgefragten städtischen Lagen neuen Wohnraum zu schaffen und damit die Wohnungsfürsorge des Bundes dauerhaft zu stärken. Die BImA kommt ihrer gesellschaftlichen und politischen Verantwortung nach, indem sie systematisch Potenziale für preisgedämpften Wohnraum auf eigenen Liegenschaften, insbesondere in urbanen Lagen mit hohem Wohnungsbedarf, identifiziert und aktiviert. Auch im innerstädtischen Raum der Landeshauptstadt Potsdam wurden entsprechende Grundstücke auf ihre städtebauliche Entwicklungstauglichkeit geprüft. Eine dieser Flächen ist das Grundstück der ehemaligen Generalzolldirektion in Potsdam. Die vormals durch Verwaltungsgebäude genutzte Bundesliegenschaft wurde im Zuge eines Totalrückbaus vollständig freigeräumt und für eine städtebauliche Nachnutzung vorbereitet. Ziel ist es, durch eine qualitätsvolle Neubebauung mit differenziertem Wohnungsmix insgesamt etwa 135 neue Mietwohnungen zu realisieren. Diese werden im Rahmen der Wohnungsfürsorge an Bundesbedienstete zu leistbaren Mieten vergeben. Die Grundstücke befinden sich in verkehrsgünstiger und zugleich ruhiger Lage im südlichen Stadtgebiet Potsdams. Sie liegen im unbeplanten Innenbereich und werden gemäß § 34 BauGB beurteilt. Laut rechtsverbindlichem Flächennutzungsplan sind die Flächen als Wohnbaufläche W3 ausgewiesen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Auf Grundlage einer vorangegangenen Machbarkeitsstudie wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und dem Gestaltungsrat ein städtebauliches Konzept entwickelt, das die Potenziale der Liegenschaft herausarbeitet. Die grundsätzliche baurechtliche Zulässigkeit wurde im Jahr 2021 durch eine pos
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Generalunternehmerleistungen für den Neubau von insgesamt 5 Wohngebäuden (4 Mehrfamilienhäuser und 1 Einfamilien-Reihenhauszeile) in Potsdam.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
60 %
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Qualität nach Wichtigkeit
40 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Gefordert ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bieter um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis gebeten. a) Mindestanforderung: Keine. b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung a) Mindestanforderung: Gefordert ist eine Erklärung einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der folgenden Deckungssummen je Schadensfall (pro Versicherungsfall mindestens zweifach maximiert): - für Personenschaden: mind. 3 Mio. Euro (pro Schadensfall) - für sonstige Schäden: mind. 3 Mio. Euro (pro Schadensfall). Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine.
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Gesamtjahresumsatz
a) Mindestanforderung: Gefordert ist eine Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz in Euro (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre – d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023 und 2024 abgeschlossen wurden von jährlich durchschnittlich mindestens 10 Mio. Euro, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Gewertet wird der Durchschnitt der angegebenen Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre wie folgt: ab 10.000.000,00 Euro netto bis 12.500.000,99 Euro netto = 1 Punkt ab 12.500.001,00 Euro netto bis 15.000.000,99 Euro netto = 2 Punkte ab 15.000.001,00 Euro netto bis 17.500.000,99 Euro netto = 3 Punkte ab 17.500.001,00 Euro netto bis 20.000.000,99 Euro netto = 4 Punkte ab 20.000.001,00 Euro netto = 5 Punkte Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungs-faktor von 2,0 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung über die Leistungserbringung Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. a) Mindestanforderung: Keine. b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
a) Mindestanforderung: Unternehmensreferenz 1 Angabe von einer Referenz für Bauleistungen als schlüsselfertige Leistung (z.B. im TU/GU-Modell) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (Baukosten von mind. 8.000.000 Euro netto für KG 200 bis 500). Als schlüsselfertige Leistung wird akzeptiert, wenn alle Bauleistungen im Referenzprojekt von Baubeginn bis zur Fertigstellung von Ihnen als Auftragnehmer hauptverantwortlich durchgeführt worden sind. Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten: - Projektbezeichnung, Ort und Adresse - Auftraggeber/-in, - Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname), - Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail - Auftragnehmer/-in der schlüsselfertigen Bauleistung - (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt - Vertragliche Bindung - Gebäudetyp, Nutzung - Gebäudeklasse - Flächenangaben: BGF, NUF, Wohnfläche - Baukosten (KG 200-500, in Euro netto) - Bearbeitungs-/Leistungszeitraum - Erbrachte Gewerke - Fertigstellung des Projektes (MM/JJJJ) - Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bewerber/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten (Art und Umfang der Leistungen) sowie Erläuterung zu Bauweise - Gründung mit Wasserhaltung - Gründung mit Berliner Verbau (Trägerbohlwand) - Projekt im Bereich Wohnungsbau (Wohnnutzung zu mehr als 75% der NUF) - Außenanlagen Teil des Referenzprojektes - Umsetzung von mehr als drei Baukörpern im Rahmen des Referenzprojektes Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Fertigstellung nicht vor 02/2016), um wertungsfähig zu sein. Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den in den nachfolgenden auszufüllenden Referenzblättern, um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten (pro Referenzprojekt eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Foto, Luftbild oder Lageplan, Flächenangaben zu BGF und NUF nach DIN 277, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes). Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zur Bewerberauskunft einzureichen (Referenzen-Exposé). b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Gewertet wird die Referenz (Ref. 1, Anlage B-03) im Hinblick auf eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufgabe: - Gründung mit Wasserhaltung = 1 Punkt - Gründung mit Berliner Verbau (Trägerbohlwand) = 1 Punkt - KG 200 bis 500 über 8.000.000 Millionen Euro netto = 1 Punkt - Projekt im Bereich Wohnungsbau (Wohnnutzung zu mehr als 75% der NUF) = 1 Punkt - Außenanlagen Teil des Referenzprojektes = 0,5 Punkte - Umsetzung von mehr als drei Baukörpern im Rahmen des Referenz-projektes = 0,5 Punkte Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungs-faktor von 7 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 35 Punkte.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
a) Mindestanforderung: Unternehmensreferenz 3 Angabe von einer Bauleistungsreferenz im Holzbau in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (Baukosten von mind. 4.000.000 Euro netto für KG 200 bis 500). Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten: - Projektbezeichnung, Ort und Adresse - Auftraggeber/-in, - Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname), - Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail - Auftragnehmer/-in der schlüsselfertigen Bauleistung - (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt - Vertragliche Bindung - Gebäudetyp, Nutzung - Gebäudeklasse - Flächenangaben: BGF, NUF, Wohnfläche - Baukosten (KG 200-500, in Euro netto) - Bearbeitungs-/Leistungszeitraum - Erbrachte Gewerke - Fertigstellung des Projektes (MM/JJJJ) - Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bewerber/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten (Art und Umfang der Leistungen) sowie Erläuterung zu Bauweise Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Fertigstellung nicht vor 02/2016), um wertungsfähig zu sein. Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den in den nachfolgenden auszufüllenden Referenzblättern, um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten (pro Referenzprojekt eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Foto, Luftbild oder Lageplan, Flächenangaben zu BGF und NUF nach DIN 277, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes). Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zur Bewerberauskunft einzureichen (Referenzen-Exposé). b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
a) Mindestanforderung: Unternehmensreferenz 2 Angabe von einer Referenz für Bauleistungen als schlüsselfertige Leistung (z.B. im TU/GU-Modell) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (Baukosten von mind. 8.000.000 Euro netto für KG 200 bis 500). Als schlüsselfertige Leistung wird akzeptiert, wenn alle Bauleistungen im Referenzprojekt von Baubeginn bis zur Fertigstellung von Ihnen als Auftragnehmer hauptverantwortlich durchgeführt worden sind. Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten: - Projektbezeichnung, Ort und Adresse - Auftraggeber/-in, - Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname), - Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail - Auftragnehmer/-in der schlüsselfertigen Bauleistung - (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt - Vertragliche Bindung - Gebäudetyp, Nutzung - Gebäudeklasse - Flächenangaben: BGF, NUF, Wohnfläche - Baukosten (KG 200-500, in Euro netto) - Bearbeitungs-/Leistungszeitraum - Erbrachte Gewerke - Fertigstellung des Projektes (MM/JJJJ) - Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bewerber/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten (Art und Umfang der Leistungen) sowie Erläuterung zu Bauweise - Gründung mit Wasserhaltung - Gründung mit Berliner Verbau (Trägerbohlwand) - Projekt im Bereich Wohnungsbau (Wohnnutzung zu mehr als 75% der NUF) - Außenanlagen Teil des Referenzprojektes - Umsetzung von mehr als drei Baukörpern im Rahmen des Referenzprojektes Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Fertigstellung nicht vor 02/2016), um wertungsfähig zu sein. Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den in den nachfolgenden auszufüllenden Referenzblättern, um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten (pro Referenzprojekt eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Foto, Luftbild oder Lageplan, Flächenangaben zu BGF und NUF nach DIN 277, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes). Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zur Bewerberauskunft einzureichen (Referenzen-Exposé). b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Gewertet wird die Referenz (Ref. 2, Anlage B-03) im Hinblick auf eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufgabe: - Gründung mit Wasserhaltung = 1 Punkt - Gründung mit Berliner Verbau (Trägerbohlwand) = 1 Punkt - KG 200 bis 500 über 8.000.000 Millionen Euro netto = 1 Punkt - Projekt im Bereich Wohnungsbau (Wohnnutzung zu mehr als 75% der NUF) = 1 Punkt - Außenanlagen Teil des Referenzprojektes = 0,5 Punkte - Umsetzung von mehr als drei Baukörpern im Rahmen des Referenz-projektes = 0,5 Punkte Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungs-faktor von 7 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 35 Punkte.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten Der Bewerber hat die für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten unter Nennung der - Gesamtprojektleitung - stellvertretenden Gesamtprojektleitung - Projektmitarbeiters anzugeben. Zu diesen einzelnen Personen im Projekt sind jeweils folgende Angaben zu machen: - Name - Anstellung im Unternehmen seit (Hinweis falls Inhaber/-in oder Freie/-r Mitarbeiter/-in) - Benennung fachspezifische(r) Berufsausbildung/-abschluss, Qualifikation (Studiennachweis als Anlage) - Berufserfahrung seit Abschluss in Jahren a) Mindestanforderungen zu den vorgesehenen Beschäftigten: (1) Bzgl. Gesamtprojektleitung: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 10 Jahren Berufserfahrung. (2) Bzgl. stellvertretender Gesamtprojektleitung: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 10 Jahren Berufserfahrung. (3) Bzgl. Projektmitarbeit: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung. (4) Nachweise zu den Qualifikationen aller für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten in Form einer Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc./M.Eng./M.A. oder B.Sc. /B.Eng./B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung Hinweis: Die Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Studienabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung des Teilnahmeantrages. b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Gewertet wird die Berufserfahrung der für das Projekt benannten Gesamtprojektleitung wie folgt: ab 10 Jahre = 1 Punkt ab 12 Jahre = 2 Punkte ab 14 Jahre = 3 Punkte ab 16 Jahre = 4 Punkte ab 18 Jahre = 5 Punkte Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2,0 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte.
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Durchschnittliche Personalstärke
a) Mindestanforderung: Der Bewerber hat die jeweilige Anzahl der Beschäftigten im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) anzugeben. Dabei muss die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), im Durchschnitt mehr als 25 betragen. b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Gewertet wird der Durchschnitt der angegebenen Gesamtanzahl der Mitarbeiter/-innen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre wie folgt: ab 25 Mitarbeiter/-innen = 1 Punkt ab 30 Mitarbeiter/-innen = 2 Punkte ab 35 Mitarbeiter/-innen = 3 Punkte ab 40 Mitarbeiter/-innen = 4 Punkte ab 45 Mitarbeiter/-innen = 5 Punkte Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungs-faktor von 2,0 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“ § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist der zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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3 Veröffentlichungen
- Frist 11.05.2026 Ergänzende Informationen · in TED EU + oev
- Frist 07.05.2026 Ergänzende Informationen aktuell
- Frist 27.03.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 277 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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