AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 13:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c812c043-ae49-4e27-9be8-dbd6727d2abf/

Lieferung und Montage von Sensortechnik zur Erprobung von halbautomatischen Portalkränen

Notice-ID: c812c043-ae49-4e27-9be8-dbd6727d2abf · Procedure-ID: d5f17d28-4c6d-4a97-bdb8-87bfaf2b6522

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Stammdaten

Auftraggeber
Duisburger Hafen AG, Duisburg
Veröffentlicht
05.05.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38430000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Um die weitere Automatisierung von Krananlagen testen zu können, soll ein digitales Testfeld errichtet werden, in dem mehrere Portalkrananlagen mit digitaler Infrastruktur ausgestattet werden. Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung und Montage von Sensortechnologie für mehrere Portalkrananlagen an verschiedenen Hafenstandorten in Duisburg. Die Beschaffung der Sensortechnologie soll in zwei getrennten Losen zum Pauschalfestpreis vergeben werden. Los 1 beinhaltet die Lieferung und Montage von Sensoren an Portalkränen zur Optimierung der Fahrwege. Los 2 beinhaltet die Lieferung und Montage von Sensoren am Fahrwerk der Portalkräne zur Kollisionsvermeidung. Die Beschaffung von Software ist nicht Teil dieser Ausschreibung.

Lose

2 Lose.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Keine Angebote eingegangen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland zu Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).