AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 07:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c83bcc5c-7574-42d7-9f74-3df2e5f3a9d9/

HLS_LP5-9

Notice-ID: c83bcc5c-7574-42d7-9f74-3df2e5f3a9d9 · Procedure-ID: 14f5dcf9-99b5-450a-b6dc-ca3e4542caf1

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Stammdaten

Auftraggeber
Handwerkskammer Cottbus, Cottbus
Veröffentlicht
26.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Handwerkskammer Cottbus ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und wurde zur Durchführung von Selbstverwaltungsaufgaben im Bereich der Handwerkswirtschaft errichtet. Das Einzugsgebiet der Handwerkskammer Cottbus umfasst die vier Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz sowie Elbe-Elster und die kreisfreie Stadt Cottbus. Die Handwerkskammer Cottbus möchte in ihrem nördlichen Einzugsbereich in Königs Wusterhausen den Neubau der Bildungsstätte Königs Wusterhausen LZ Nord für die handwerkliche Ausbildung im Bereich Anlagenmechanik SHK, Elektronik der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik, Kraftfahrzeugmechatronik, Schweißen und Metallbau, Büromanagement/Betriebswirtschaft, Erneuerbare Energien und Elektromobilität realisieren.

Vertragslaufzeit

Periode
30 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
17.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).