AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/c84236e7-61c8-4d87-adb6-e615d571e8b6) · Abgerufen am 07.11.2026 15:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c84236e7-61c8-4d87-adb6-e615d571e8b6/

Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigungen für die Liegenschaften der Stadt Heimsheim in 2 Losen

Notice-ID: c84236e7-61c8-4d87-adb6-e615d571e8b6 · Procedure-ID: d7ddc74b-be88-4db2-bd22-d860e8e8bdc2

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Heimsheim, Heimsheim
Veröffentlicht
24.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Heimsheim beabsichtigt, die Reinigungsleistungen an diversen Objekten im Stadtgebiet in 2 Losen zum 02.01.2025 neu zu vergeben. Der Reinigungsvertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet am 31.12.2025. Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren - maximal bis zum 31.12.2028 - zu verlängern. Leistungsbeginn ist der 02.01.2025.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Aslan GbR
Vertragsabschluss
23.07.2024
Zuschlagsentscheidung
12.07.2024
Angebotsspanne
0 – 0 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).