AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-193bae81cb2-4ad419c45680a508) · Abgerufen am 27.09.2026 01:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c87ce2ed-21ef-4508-ac95-7afc7c0698db/

A44, Kassel - Herleshausen, VKE C212 AS Waldkappel - AS Ringgau - Monitoring Wildkatze

Notice-ID: c87ce2ed-21ef-4508-ac95-7afc7c0698db · Procedure-ID: b4bd5a5a-641d-42e3-b649-5699b2dab818

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Stammdaten

Auftraggeber
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Berlin
Veröffentlicht
18.12.2024
Frist (Submission)
28.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Zuge des Autobahnbaus der A44 VKE 40.1 (jetzt C221) muss als Auflage aus einem Urteil des BVerwG ein Monitoring der Raumnutzung durch die Wildkatze durchgeführt werden. Das Monitoring besteht aus einer dreistufigen Lockstockkartierung (März/Apr. 2025, Jan.-März/Apr. 2026, Jan - März/Apr. 2027) sowie einer Überwachung mittels Wildkameras (März 2025-März 2026, ganzjährig 2027). Ziel des Monitorings ist es, die gutachterliche Einschätzung aus der Planfeststellung zu untermauern, dass der Raum trotz Autobahn durchquerbar bleibt.

Vertragslaufzeit

Periode
33 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).